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Rechtsnews 26.11.2007 akerth

eBay- Händler im Paragraphendschungel

Laut Bundesjustizministerium sollen eBay- Händler und Onlineshops bald einen neuen Rechtstext für ihre Auktionen erhalten. Der Entwurf kann bis zum 7. Dezember kommentiert werden. Laut Spiegel klingt der neue Diskussionsentwurf oftmals wie eine “Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung”. Denn mit dieser Verordnung müssten Onlineshops und eBay- Händler etliche Paragrafen in ihren Widerrufsbelehrungen abdrucken. Diese wird, sollte sie in dieser Form durchgesetzt werden, um die 12.500 Zeichen beinhalten, was etwas 4 DIN-A4- Seiten Text entspricht. In der Forenwelt wird der Entwurf oftmals negativ beurteilt, da er die Unternehmer nicht besser vor Abmahnungen schützt. Die gestiegene Komplexität erhöht das Risiko, von Konkurrenten abgemahnt zu werden. Denn bisher gilt: Wer sich bei einer eBay- Auktion oder einem Onlineshop auf den aktuellen Mustertext für eine Widerrufsbelehrung des Ministeriums verlässt, kann von der Konkurrenz abgemahnt und von Gerichten verurteilt werden. Das Problem des neuen Mustertextes, der fast alle Vorschläge der DIHK und Trusted Shops umsetzt, ist, dass er nur eine Verordnung sein soll. Diese kann durch deutsche Gerichte ohne Probleme wieder verworfen werden. Einen richtigen Schutz vor Abmahnungen bietet also nur die Gesetzform. Tritt er wie jetzt vorgeschlagen in Kraft, werden Gerichte weiterhin phne größere Probleme einzelne Punkte für unklar, rechtswidrig und somit unwirksam und abmahnbar erklären können. Quelle: Spiegelonline – „Vier Seiten Rechtstext für jede eBay-Auktion“ Weitere Artikel zum Thema “Ebay” und “Abmahnung” bei blog.rechtsanwalt.com 13. August 2007 – Petition gegen Abmahnungskosten – Das Ende der Abmahnwellen? 2. August 2007 – 3,2,1 Knast? – Diebesgut statt Schnäppchen bei Ebay 29. Juni 2007 – So alt und doch so unbekannt (Neuregelung des Widerrufsrechts) 16. August, 2007 Abmahnung bei Ebay – 4 Wochen machen noch keinen Monat

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