Blitzerapps werden in Deutschland immer häufiger genutzt. Gesetzlich ist diese Nutzung jedoch verboten. Etwas anderes galt aber lange Zeit hinsichtlicher der Nutzung der Apps durch den Beifahrer. In einem aktuellen Urteil wurde nun jedoch klargestellt, dass das Verbot der Nutzung von Blitzerapps nicht nur für den Fahrer gilt, sondern auch für alle anderen Fahrzeuginsassen. Erfahren Sie hier alles wichtige zum neuen Urteil!
Nutzung der Blitzerapp: Ordnungswidrigkeit
Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn beim Autofahrer eine Blitzer-App genutzt wird. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit neuerdings auch dann dar, wenn ein Beifahrer oder die Beifahrerin eine Blitzerapp nutzt, auch wenn der Fahrer sie selbst nicht bedient. Dies ist aber auch nur dann der Fall, wenn der Fahrer sich die Warnfunktion der App zunutze macht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem aktuellen Urteil. Dadurch wurde die bislang existierende Rechtsunsicherheit beseitigt.
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Blitzerapps: Auch Beifahrer dürfen sie nicht mehr nutzen erhalten
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Neuer Trend: Bliterapps auf Handy
Ein 64-jähriger Autofahrer wurde im Januar 2022 von der Polizei angehalten, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Die Beamten entdeckten dabei, dass seine Beifahrerin auf ihrem Handy eine Blitzerapp aktiviert hatte und leitete daraufhin ein Verfahren ein. Dadurch verhängte das Amtsgericht Heidelberg eine Geldbuße von 100 Euro.
Im vorliegenden Fall wollte der Mann jedoch die Strafe nicht zahlen und ging daher in Berufung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies nun die Berufung des Mannes zurück und erklärte die Strafe für rechtens. Laut Gericht verbiete die Straßenverkehrsordnung nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Es sei außerdem auch unzulässig, wenn eine entsprechende App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen würde.
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Quelle:
Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az 2 ORbs 35 Ss 9/23
https://www.adac.de/news/handy-blitzer-app-auto-beifahrer/
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