Ein redaktioneller Artikel des Axel-Springer-Verlags in der „BILD am Sonntag“, die der Verlag unter anderem verlegt, hatte negative Auswirkungen. Es ging um drei Fotos Gunter Sachs‘. Bei einem der Fotos ist er bei der Lektüre einer Zeitung fotografiert worden, auf der das BILD-Symbol zu sehen ist. In der Bildunterschrift stand: „Gunter Sachs auf der Jacht ‚Lady Dracula‘. Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch.“ Im Artikel wurde auch betont, dass Gunter Sachs BILD-Zeitung lese. Gunter Sachs klagte auf Unterlassung und Zahlung einer Lizenzvergütung in Höhe von 50.000 Euro. Zu Recht? Der BGH hatte darüber zu entscheiden.
BGH: Gunter Sachs erhält Recht – Axel-Springer-Verlag unterliegt im Rechtsstreit
Während des Verfahrens ist Gunter Sachs gestorben. Das aber habe auf das Verfahren keine Auswirkung, so das Gericht. Entscheidend sei, dass eine Verletzung am eigenen Bild vorliege. Ohne die Zustimmung Gunter Sachs‘ wurden Fotos von ihm veröffentlicht und eine Textberichterstattung dazu abgedruckt. Und nicht nur das: Er ist damit auch für Werbezwecke der BILD-Zeitung vereinahmt worden. Der Verlag hat so einen vermögenswerten Vorteil erlangt. Dass dies nicht in Form einer Werbeanzeige geschehen sei, ändere nichts an dieser Tatsache, entschied das Gericht. Nicht das Interesse der Öffentlichkeit sei hier entscheidend, das sowieso als gering zu veranschlagen sei, hinsichtlich des Inhalts, dass Gunter Sachs auf seiner Jacht Zeitung lese. Vielmehr sein Persönlichkeitsrecht sei hier ausschlaggebend und der unzulässige Eingriff in seine Privatsphäre. Aus den genannten Gründen entschied der BGH, dass der Verlag die Zahlung der Lizenz in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss.
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Axel-Springer-Verlag muss Gunter Sachs 50.000 Euro zahlen erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 2012, Az.: I ZR 234/10
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