Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
In Berlin gibt es wenig Wohnfläche, dafür viel zu viele Einwohner. Die Mietpreise für Wohnungen schossen daher in die Höhe und waren für “Normalos” nur schwer erschwinglich. Dazu kommt, dass die überteuerte Miete es für die Menschen nahezu unmöglich machte, alle anderen Unterhaltskosten so zu decken, dass auch ein Leben als solches gelebt werden kann. Um dem entgegenzutreten, beabsichtigte die Berliner Regierung die Mietpreise zu begrenzen. Die Landesgesetze über den Berliner Mietendeckel traten Februar 2020 in Kraft. Hierin wurden unter anderem Mietpreisbegrenzungen und Senkungen überteuerter Mieten geregelt. Warum private Vermieter die Preisdeckelung nicht unterstützten, ist klar. Auch ein gewichtiger Teil im Bundestag sah eine Kompetenzüberschreitung in der Regelung. Schließlich beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist.
Bund bereits Mietpreisrecht geregelt
284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP stellten in Karlsruhe einen Antrag auf “abstrakte Normenkontrolle” über die Gültigkeit der Berliner Regelungen. Ihrer Ansicht nach, liegt dieser Bereich in der Kompetenz des Bundes mit der Folge, dass Berlin den Mietendeckel von vornherein nicht beschließen durfte und er damit nichtig ist. Das BVerfG betonte in seiner Entscheidung, dass Regelungen über den Wohnraum zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes gehören. Dies bedeutet, dass der Bund zwar die Gesetzgebungskompetenz hat, das Land aber immer dann befugt ist etwas zu regeln, wenn und soweit der Bund keinen abschließenden Gebrauch von seiner Kompetenz macht, Art. 72 I GG. Im vorliegenden Fall gibt es aber bereits Regelungen über das Mietpreisrecht, welche vom Bund abschließend erlassen worden sind, nämlich §§ 556 bis 561 BGB. Daher fehlte Berlin die Kompetenz.
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Ursprüngliche Mietpreise gelten wieder?
Für den Fall, dass die Nichtigkeit festgestellt wird, riet der Berliner Senat die Bürger schon vorher dazu auf, die Differenzbeträge zwischen ursprünglichem und gedeckeltem Mietpreis zur Seite zu legen. Denn die Kippung des Mietendeckels bedeutet eigentlich auch, dass wieder die alte Rechtslage gilt. Begrüßenswert ist die Entscheidung des Immobilienkonzerns Vonovia. Der Konzern freue sich zwar über die Entscheidung des höchsten Gerichts, verzichtet allerdings auf Mietnachzahlungen. Den Mietern “sollen keine finanziellen Nachteile aufgrund politischer Entscheidungen entstehen.”
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Quellen und Links:
- BVerfG, Beschluss vom 25.März 2021, Pressemitteilung Nr. 28/2021 vom 15. April 2021
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-berliner-mietendeckel-verstoesst-gegen-das-grundgesetz-und-ist-nichtig/27096414.html
- https://www.berliner-mieterverein.de/mietendeckel.htm
- https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bverfg-berliner-mietdeckel-101.html
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