Rechtsnews 11.04.2025 Alex Clodo

Was sind die wichtigsten Begriffe im Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht ist ein äußerst umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet. Es regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person und umfasst eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen, Begrifflichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgrund seiner großen Bedeutung für Privatpersonen, Familien und Unternehmen ist ein grundlegendes Verständnis der zentralen Begriffe des Erbrechts für jeden ratsam, der vorsorglich handeln oder im Erbfall sicher agieren möchte.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe des Erbrechts auf eine leicht verständliche und strukturierte Weise. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, die es Ihnen ermöglicht, erbrechtliche Fragestellungen besser einzuordnen und fundierte Entscheidungen im Bereich des Erbrechts zu treffen.

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Was sind die wichtigsten Begriffe im Erbrecht? erhalten

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Von der gesetzlichen Erbfolge über das Testament und den Pflichtteil bis hin zum Erbschein – wir erklären Ihnen die wesentlichen Fachbegriffe Schritt für Schritt. Zusätzlich zeigen wir anhand praktischer Beispiele, wie die gesetzlichen Regelungen im Alltag angewendet werden, und geben Ihnen konkrete Hinweise für das weitere Vorgehen an die Hand.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag eine erste Übersicht bietet und keine individuelle Rechtsberatung zum Erbrecht ersetzen kann. Für eine persönliche Beratung empfiehlt es sich, eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen.

Lesen Sie weiter und gewinnen Sie einen umfassenden Einblick in die wichtigsten Grundlagen des Erbrechts.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Wenn ein Mensch stirbt und kein gültiges Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 1924 ff., geregelt. Das bedeutet: Das Gesetz bestimmt automatisch, wer Erbe wird und in welcher Reihenfolge.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzlichen Erben werden in sogenannte Ordnungen eingeteilt. Diese Ordnungen bestimmen, welche Verwandten Vorrang haben. Es gilt grundsätzlich: Die nähere Ordnung schließt die fernere aus.

Die Ordnungen im Überblick:

  1. Erben erster Ordnung: Kinder und Kindeskinder des Erblassers (also Enkel, Urenkel).
  2. Erben zweiter Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also Geschwister, Nichten, Neffen).
  3. Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (also Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen).
  4. Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen.
  5. Weitere Ordnungen: noch weiter entfernte Verwandte (sehr selten relevant).

Konkretes Beispiel:

Herr Müller verstirbt ohne Testament. Er hinterlässt zwei Kinder, eine Schwester und einen Cousin. Wer erbt?

  • Es greifen die Erben erster Ordnung: die beiden Kinder.
  • Die Schwester (zweite Ordnung) und der Cousin (dritte Ordnung) erben nichts.
  • Antwort: Die Kinder teilen sich den Nachlass zu gleichen Teilen.

Was ist, wenn ein Erbe erster Ordnung bereits verstorben ist?

In diesem Fall treten dessen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an seine Stelle („Repräsentation“).

Beispiel:

Frau Schneider stirbt. Ihr Sohn Paul ist schon vorverstorben. Paul hatte zwei eigene Kinder (Lisa und Tom).

  • Lisa und Tom treten an Pauls Stelle ein.
  • Sie erben zu gleichen Teilen den Anteil, den Paul erhalten hätte.

Besonderheiten bei Ehegatten

Der überlebende Ehegatte erbt zusätzlich zu den Verwandten. Seine genaue Quote hängt vom Güterstand ab:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard): 1/2 Erbteil zusätzlich.
  • Gütertrennung: Erbquote je nach Zahl der Kinder (mindestens 1/4).
  • Gütergemeinschaft: Sonderregeln, sehr selten.

Beispiel Ehegatte + Kinder:

Herr Becker stirbt, verheiratet mit Frau Becker, hinterlässt zwei Kinder.

  • Frau Becker erhält 1/2 Anteil (wegen Zugewinngemeinschaft).
  • Die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte (je 1/4).

Was passiert ohne Verwandte?

Existieren keine Verwandten (selbst keine Cousins, Cousinen oder Großeltern), erbt letztlich der Staat (§ 1936 BGB). Der Staat wird dann als „gesetzlicher Erbe“ eingesetzt, ohne dass er die Erbschaft ausschlagen kann. Allerdings haftet der Staat nur beschränkt für Nachlassschulden (nur mit dem Nachlassvermögen).


Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung. Der Erblasser bestimmt darin selbst, wer was erben soll. Das Testament ist eine Alternative zur gesetzlichen Erbfolge.

Formen des Testaments:

  • Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB):
    • Komplett von Hand geschrieben und unterschrieben.
    • Ort und Datum sollten angegeben sein (zur besseren Auffindbarkeit).
  • Notarielles Testament (§ 2232 BGB):
    • Wird einem Notar diktiert oder schriftlich übergeben.
    • Wird automatisch sicher beim Amtsgericht verwahrt.
  • Gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB):
    • Nur möglich zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
    • Bekannteste Form: das sogenannte „Berliner Testament“.

Inhalt eines Testaments:

  • Erbeinsetzung: Wer wird Erbe?
  • Teilungsanordnungen: Wer bekommt welche Gegenstände?
  • Vermächtnisse: Wer bekommt einzelne Dinge, ohne Erbe zu sein?
  • Pflichtteilsentziehung (unter strengen Voraussetzungen).
  • Vor- und Nacherbschaftsregelungen.

Beispiel für ein einfaches eigenhändiges Testament:

Testament

Ich, Anna Müller, geboren am 01.01.1950 in Berlin, bestimme hiermit meinen Sohn Max Müller, geboren am 02.02.1980, zum alleinigen Erben meines gesamten Vermögens.

Berlin, den 10. März 2025

Anna Müller (Unterschrift)

Typische Fehler vermeiden:

  • Keine Tippfehler oder unklare Formulierungen.
  • Keine Unterschrift vergessen!
  • Keine Teilung nur mündlich besprechen – immer schriftlich!

Handlungsanweisung:

  1. Form wählen (eigenhändig oder notariell).
  2. Alle wichtigen Personen und Wünsche klar benennen.
  3. Datum, Ort und vollständige Unterschrift nicht vergessen!
  4. Im Zweifel: notarielle Beratung in Anspruch nehmen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger auf einen Teil des Nachlasses, auch wenn sie durch ein Testament enterbt wurden (§§ 2303 ff. BGB). Das bedeutet: Selbst wenn jemand ausdrücklich vom Erbe ausgeschlossen wird, steht ihm unter Umständen dennoch Geld zu.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel).
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  • Eltern des Erblassers (wenn keine Kinder vorhanden sind).

Wichtig: Geschwister, Großeltern, Cousins oder sonstige entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt!

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Man rechnet aus, wie groß der gesetzliche Erbteil gewesen wäre und halbiert ihn.

Beispiel:

Erblasserin Frau Meier hat zwei Kinder und setzt per Testament nur ein Kind (Peter) zum Alleinerben ein. Lisa, das andere Kind, wird enterbt.

  • Lisa hätte gesetzlich 1/2 des Nachlasses erhalten.
  • Der Pflichtteil beträgt nun 1/4 (Hälfte von 1/2).
  • Lisa kann 1/4 des Nachlasswerts in Geld verlangen.

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

  1. Schriftliche Aufforderung an den Erben zur Auskunft über den Nachlasswert (§ 2314 BGB).
  2. Bewertung der Vermögenswerte (z.B. Immobiliengutachten).
  3. Berechnung des Pflichtteilsanspruchs.
  4. Forderung des Pflichtteils in Geld.

Was tun, wenn der Erbe nicht zahlt?

Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Anspruch notfalls gerichtlich einklagen. Die Verjährung beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§ 195, § 199 BGB).

Praxis-Tipp:

  • Rechtzeitig ein Auskunftsbegehren an den Erben senden (schriftlich, mit Fristsetzung).
  • Gegebenenfalls einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang (§ 2353 BGB). Er wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt und ist oft notwendig, um z.B. Bankkonten zu kündigen oder Immobilien umschreiben zu lassen.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

  • Kein Testament vorhanden.
  • Testament ist unklar oder angezweifelt.
  • Dritte (Banken, Grundbuchämter) verlangen einen Erbnachweis.

Wie beantrage ich einen Erbschein?

  1. Beim zuständigen Nachlassgericht persönlich oder schriftlich beantragen.
  2. Erforderliche Unterlagen einreichen:
    • Todesbescheinigung
    • Personalausweis
    • Familienstammbuch (Geburts- und Heiratsurkunden)
    • Testament, falls vorhanden
  3. Angabe zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft machen.

Wie teuer ist ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Eine grobe Faustregel: Je 100.000 € Nachlasswert fallen etwa 600–1.000 € an Gebühren an (Gericht und Notar).

Beispiel:

Nachlasswert: 250.000 € → Erbscheinkosten ca. 1.200 €


Mögliche Hindernisse bei der Erbauseinandersetzung im Erbrecht

Viele Menschen haben Angst vor unübersichtlichen Verfahren oder Streitigkeiten. Hier eine Übersicht möglicher Probleme:

Hindernis Beschreibung Mögliche Lösung
Unklarheit über Erbquoten Unterschiedliche Vorstellungen unter Miterben. Klärung durch Anwalt oder gerichtliche Teilungsklage.
Streit um Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsberechtigte fordern hohe Summen. Pflichtteilsansprüche genau prüfen und ggf. verhandeln.
Unklare oder ungültige Testamente Formfehler oder Interpretationsprobleme. Testamentsauslegung durch das Nachlassgericht.
Überschuldeter Nachlass Mehr Schulden als Vermögen. Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen erklären.
Verlorene Dokumente Testament oder Urkunden nicht auffindbar. Nachlassgericht und Standesämter kontaktieren.

Tipps zum weiteren Vorgehen

  • Verschaffe dir eine vollständige Übersicht über das Vermögen und die Verbindlichkeiten.
  • Entscheide rechtzeitig, ob du die Erbschaft annimmst oder ausschlägst.
  • Ziehe bei Unsicherheiten frühzeitig eine anwaltliche Beratung hinzu.

Hier findest du kompetente Hilfe:

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