Rechtsnews 23.02.2012 Julia Brunnengräber

Bürgerklage gegen Ausbau der Hessischen A 44

Trotz Demokratie ist es in Deutschland beziehungsweise in seinen Bundesländern für Bürger oft schwierig oder gar wenig erfolgreich, für ihr Begehren einzutreten. Häufig wehren sich Bürger gegen den weiteren Ausbau von Straßen – Gründe dafür können Umweltschutz und Lärm sein. Im folgenden Fall ging es um einen Autobahnausbau.

Der konkrete Fall

Für die Hessische Autobahn A 44 ist ein Weiterbau geplant. Mit einer Initiative wandten sich engagierte Bürger dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob der Klage stattzugeben ist.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht

Zwar drang die Klage bis vor das BVerwG vor. Dieses entschied aber, dass die Klage unzulässig sei und wies sie ab. Der Versuch einer gewissermaßen direkten der protestierenden Bürger schlug also fehl. Mit der Entscheidung, die durch die indirekte Demokratie zustande gekommen ist, müssen sie sich nun arrangieren. Die Folge dieses Verfahrens ist, dass das Stück von Helsa Ost bis Hessisch Lichtenau-West, das etwa 5,9 Kilometer lang werden soll, gebaut werden darf. Ein langer Straßentunnel wird dazu gehören. Eine Entlastung der Landstraßen soll so gegeben werden. Die A 44 soll das Ruhrgebiet und Dresden möglichst gut verbinden und so für eine noch bessere Fernverkehrsanbindung sorgen. Ihr Verlauf ist in der Nähe von Aachen bis Kassel und Eisenach. In den 60ern wurde die A 44 ins Leben gerufen und wird seitdem immer weiter verbessert, um die noch bestehenden Lücken zu schließen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2012, Az.: VerwG 9 A 6.10

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