Rechtsnews 09.02.2012 Julia Brunnengräber

Arbeitnehmer der S-Bahn Berlin will Betriebsrente einklagen

Bei diesem Fall geht es um die Altersvorsorge der Arbeitnehmer, die früher bei der damaligen Deutschen Reichsbahn angestellt waren und deren Nachfolger. Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob ihnen eine betriebliche Rente von Seiten der Deutschen Reichsbahn zusteht.

Arbeitnehmer will Betriebsrente einklagen

Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der von der S-Bahn Berlin GmbH als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn eine Betriebsrente erhalten wollte. Für die Altersvorsorge durch die Deutsche Reichsbahn gibt es eine rechtliche, schriftliche Basis. Sie trägt den Namen „Verordnung über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner“ („Eisenbahner-Verordnung“). Sie besteht seit dem 1. Januar 1974 und wurde zuletzt am 26. April 1989 überarbeitet. Sie aber beinhaltet, dass die Rente über den Sozialversicherungsträger in der DDR abgewickelt wurde, über den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund also. Nicht der Betrieb der Deutschen Reichsbahn ist daher zuständig für ein solches Anliegen. Erheben Arbeitnehmer des Unternehmens Einsprüche, was die Versorgung angeht, so sind auch sie an den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zu richten. Nach Ende der DDR wurde im Einigungsvertrag der BRD auch festgelegt, wie die gesetzliche Rentenversicherung zu regeln ist. Darin steht, dass die Versorgungsverordnung der Deutschen Reichsbahn bis Ende des Jahres 1991 anwendbar sind. Für die Zeit ab 1992 gibt es Nachfolgeregelungen, die im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches zu finden sind.

BAG: Deutsche Reichsbahn nicht für Altersvorsorge beanspruchbar

Das heißt, bereits ab 1974 war die Deutsche Reichsbahn nicht zuständig für Altersvorsorgeregelungen. Auch von Nachfolgern der Reichsbahn, wie hier der S-Bahn Berlin GmbH, kann daher keine Altersversorgung eingeklagt werden. Möchten Arbeitnehmer Ansprüche erheben, da sie bei der Deutschen Reichsbahn tätig waren, haben sie sich gegen die gesetzliche Rentenversicherung zu richten. Aber nur wenn die Voraussetzung besteht, an Regelungen aus der DDR-Zeit anzuknüpfen. Quelle:

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2012, Az.: 3 AZR 805/09

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€