Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien. Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und verschiedene Gründe haben.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen im Arbeitsrecht. Die fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, ermöglicht die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die fristgerechte Kündigung hingegen erfordert die Einhaltung einer Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag festgelegt ist. Eine weitere Form der Kündigung ist die Änderungskündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzt.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Kündigung: Wann kann ein Arbeitgeber kündigen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Was regelt das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in Deutschland für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten und länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Das Gesetz soll Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten oder missbräuchlichen Kündigungen schützen.
Das KSchG regelt unter anderem die Kündigungsfristen und die Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können. So darf ein Arbeitgeber beispielsweise nicht ohne Weiteres kündigen, wenn die Arbeitnehmerin Mitglied im Betriebsrat, schwanger oder schwerbehindert ist.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung kann aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen, wenn das Unternehmen zum Beispiel wegen eines Umsatzrückgangs oder einer Umstrukturierung Arbeitsplätze abbauen muss. Eine betriebsbedingte Kündigung muss aber immer das letzte Mittel sein und darf erst dann ausgesprochen werden, wenn andere Möglichkeiten wie Kurzarbeit oder ein Sozialplan ausgeschöpft sind.
Darüber hinaus muss eine betriebsbedingte Kündigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen und dabei Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.
Was versteht man unter der verhaltensbedingten Kündigung?
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Eine solche Pflichtverletzung kann z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen sein.
Allerdings muss der Arbeitgeber in solchen Fällen in der Regel zuvor eine Abmahnung aussprechen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Nur in Ausnahmefällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden, z.B. bei besonders schweren Pflichtverletzungen wie sexueller Belästigung.
Welche Formalien muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung einhalten?
Bei einer Kündigung im Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber bestimmte Formalitäten einhalten, damit die Kündigung wirksam ist. Eine unwirksame Kündigung kann vom Arbeitnehmer angefochten werden.
Welchen Inhalt muss die Kündigung haben?
Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform und muss die Kündigungsgründe enthalten. Außerdem muss sie vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein. Der Arbeitgeber muss in der Kündigungserklärung auch die Kündigungsfrist und den Zeitpunkt angeben, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll.
Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
Die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist stufenweise bis auf sieben Monate.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten hat ein Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer kann eine Kündigung anfechten, wenn sie unwirksam ist. Dazu hat er eine Klagefrist von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht. Unwirksam kann eine Kündigung u.a. sein, wenn sie aus einem unzulässigen Grund erfolgt oder der Arbeitgeber die Formalien nicht eingehalten hat.
Zusammenfassendes zur Kündigung
Eine Kündigung im Arbeitsrecht muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe enthalten. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen einhalten und eventuelle gesetzliche Vorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz oder die Anhörung des Betriebsrats beachten. Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine unwirksame Kündigung anzufechten.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Kündigung rechtens?
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.