Fahrzeugschein – reicht eine Kopie?
Neben dem Führerschein ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt unter der früher amtlichen Bezeichnung Fahrzeugschein, stets mitzuführen, wenn man ein Auto fährt (§ 11 Abs. 6 Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV). Der Fahrzeugschein dient der Identifizierung zulassungspflichtiger Fahrzeuge und ist auf