Der neue Kündigungsbutton wird ab dem 01.07.2022 eingeführt. Es ärgert viele: Ruck-Zuck ein Abo abschließen. Schnell ein paar Kontaktdaten angeben, eine Zahlungsmethode auswählen und schon hat man ein Abonnement abgeschlossen. Ein Abo lässt sich also schnell in der Praxis buchen. Anders sieht es jedoch beim Kündigen aus. Dort muss man sich in vielen Fällen auf den Kopf stellen. Es gibt oft gar keine Möglichkeit online das Abonnement wieder zu kündigen. Meist muss man für die Kündigung dann zum Telefon greifen, Faxe verschicken oder Briefe schreiben. Nun wird sich das aber grundlegend ändern: Der Kündigungsbutton wird ab 01.07. gesetzlich vorgeschrieben.
Wozu dient der Kündigungsbutton?
Da die Verträge online kinderleicht abgeschlossen werden können, soll nun auch die Kündigung durch den Kündigungsbutton erleichtert werden. Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge steuert die Bundesregierung gegen das schwierige und meist umfangreiche Thema online zu kündigen. Es sind schon Teile des Gesetzes in Kraft, ab dem 01.07.2022 kommt dann aber ein wichtiger Baustein hinzu, der sog. Kündigungsbutton für Online-Abos.
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Ab 01.07.2022: Der neue Kündigungsbutton erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sie können den Begriff Kündigungsbutton sogar wörtlich nehmen. Können Sie einen Vertrag im Internet abschließen, egal ob es ein DSL-Tarif, ein Fitnessstudiovertrag oder ein Handyvertrag ist, dann muss der Anbieter Ihnen auch garantieren, dass eine „Online-Kündigungsmöglichkeit“ zur Verfügung gestellt wird. Dadurch soll dem komplizierten Weg zur Kündigung abgeholfen werden, sodass es für den Verbraucher einfacher werden soll, den Vertrag zu kündigen.
Wie ist der Kündigungsbutton gesetzlich formuliert?
Welche möglichen Besonderheiten gelten beim Kündigungsbutton?
Weiterhin bietet das Gesetz auch ein paar interessante Details. Der Button gilt nicht nur für Verträge, die nach dem 01.07.2022 geschlossen wurden. Es ist lediglich relevant, ob ein Vertrag online abgeschlossen werden kann oder nicht. Schließen Sie ein Abo per Telefon ab, können Sie dieses trotzdem kündigen, solange Vertrag auch im Internet hätte abgeschlossen werden können.
Es sind vom Gesetz aber Miet- und Arbeitsverträge ausgenommen. Für diese Verträge ist ausschließlich nur eine schriftliche Kündigung aufgrund anderer gesetzlicher Verordnungen vorgeschrieben. Zudem sind auch Verträge über Finanzdienstleistungen ausgenommen.
Zu guter letzt ist die Gestaltung des Kündigungsbuttons durch den Gesetzgeber vorgegeben. Es wird eine deutlich gestaltete Schaltfläche, mit einer eindeutigen Formulierung wie „Vertrag hier kündigen“ oder „Kündigung hier abschließen“, gefordert. Es ist ebenfalls eine Übersichtsseite mit Details Pflicht, sodass Kunden genau wissen, was sie kündigen. Letztlich muss das Unternehmen die Kündigung auch zeitnah bestätigen, damit bei Ihnen Gewissheit besteht.
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Quellen:
https://www.chip.de/news/Gesetz-gegen-Abofallen-startet-Am-1.7.-wird-der-Kuendigungsbutton-Pflicht_184312175.html?fbclid=IwAR0WLGc1ua62aojpoKUyogK9lh2td3VJL2zA-kCuriVwRu7OzntDCFQenus
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