Fachbeitrag 29.07.2025

Wie komme ich an mein Restguthaben, wenn meine Bank nach Kündigung nicht auszahlt?


Immer wieder berichten Kunden von Onlinebanken darüber, dass sie nach der Kündigung ihres Kontos nicht mehr an ihr Restguthaben gelangen. Häufig wird das Konto zunächst seitens der Bank gesperrt oder gekündigt. Selbst wenn Betroffene ihrerseits die Kündigung bestätigen und ein neues Konto angegeben haben, bleibt die Überweisung des vorhandenen Guthabens aus. Manche Kunden warten wochen- oder sogar monatelang auf ihr Geld – und erhalten auf wiederholte Anfragen beim Support keinerlei Rückmeldung.

Besonders problematisch wird dies für Selbstständige oder Freiberufler, die auf eine funktionierende Liquidität angewiesen sind. Wenn das eigene Geld bei der Bank festhängt, kann dies die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen. Einige Betroffene sehen sich daher gezwungen, Anzeige wegen Unterschlagung oder Betrugsverdachts zu erstatten, um Druck auf die Bank auszuüben. Doch das hilft oft wenig.

Für Betroffene stellt sich in solchen Situationen die Frage:

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, das eigene Guthaben schnellstmöglich zurückzubekommen?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Bank verpflichtet ist, das aufgelaufene Restguthaben nach Kündigung des Kontos auszuzahlen. Einbehalten darf die Bank nur Beträge, die etwa für noch offene Gebühren oder Rücklastschriften benötigt werden. Bleibt die Auszahlung aus, handelt es sich in der Regel um eine klare Pflichtverletzung.

Betroffene können zunächst schriftlich – am besten per Einwurf-Einschreiben – eine letzte Frist zur Auszahlung setzen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, besteht die Möglichkeit, die Bank auf Herausgabe des Guthabens zu verklagen. In vielen Fällen reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Bank zur Auszahlung zu bewegen. Sollte die Bank dennoch nicht reagieren, kann eine Klage vor dem zuständigen Gericht eingereicht werden.

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Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihr Geld so schnell wie möglich zurückzubekommen. Wir übernehmen die außergerichtliche Korrespondenz mit der Bank, setzen Zahlungsfristen und leiten, falls nötig, gerichtliche Schritte ein. Ziel ist es, Ihr Restguthaben ohne unnötige Verzögerung zurückzuholen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin, um mit uns über Ihren Fall zu sprechen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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