Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Zuteilung

Zuteilung

Der Begriff Zuteilung wird im Zusammenhang mit Bausparverträgen gebraucht und meint ein Verfahren zur Auszahlung der Bausparsumme. Für die Zuteilung des Guthabens muss der Bausparer schriftlich einen Antrag bei seiner Bausparkasse stellen. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt sein.

Zuteilungsvoraussetzungen

Die Zuteilungsvoraussetzungen können je nach Bausparvertrag variieren und befinden sich  in den Allgemeinen Bedingungen. Darin sind meistens folgende Kriterien geregelt, die für eine Zuteilung erfüllt sein müssen:

  • Die Mindestvertragslaufzeit bis zum frühesten Zuteilungstermin
  • Höhe des Mindestguthabens für eine Zuteilung
  • Die Bewertungszahl, die für eine Zuteilung erreicht sein muss

Sind diese Kriterien am Bewertungsstichtag erfüllt, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und das Guthaben kann ausgezahlt werden.

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