Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bausparkassen

Bausparkassen

Bausparkassen sind Kreditinstitute, die der Bevölkerung im Rahmen von gemeinschaftlichem Sparen die Aufnahme von Finanzierungsmöglichkeiten für Wohnraum ermöglichen. Zu diesem Zweck schließt der Verbraucher einen Bausparvertrag mit der Bausparkasse und zahlt über einen bestimmten Zeitpunkt Beiträge in einen Gemeinschaftsfond ein. Durch Steuervorteile und Zinszahlungen vermehrt sich das Guthaben und kann nach einiger Zeit ausbezahlt werden. Ebenso gewähren Bausparkassen Bauspardarlehen mit günstigen Zinskonditionen.

Es existieren sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Bausparkassen. Beide unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über Bausparkassen. In § 2 des Gesetzes ist festgelegt, dass private Bausparkassen in Form von Aktiengesellschaften organisiert sein müssen, während die Form der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen vom jeweiligen Land festgelegt wird.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bausparkg/BJNR020970972.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bausparkassen.html

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