Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Bewertungszahl (BWZ)
Der Zuteilungszeitpunkt (Auszahlung) eines Bausparvertrags wird mit der Bewertungszahl festgelegt. Jede Bausparkasse errechnet den Zeitpunkt unterschiedlich und die Kalkulation ist für den Bausparer nicht nachvollziehbar.
Jeder Bausparvertrag beinhaltet eine Mindestbausparsumme, welche erreicht werden muss bevor der Bausparvertrag zugeteilt wird. Dieses Verfahren nennt sich Mindestbewertungszahl.
Bausparkassen müssen garantieren, dass das Bewertungsverfahren alle Bausparkunden gleich behandelt. So wird dafür gesorgt, dass die Reihenfolge der Zuteilung gerecht ist.