Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bauspardarlehen

Bauspardarlehen

Bei Abschluss eines Bausparvertrages schließt die Bausparkasse mit einem Anleger einen Sparvertrag ab. Im Zuge dessen spart der Anleger eine vereinbarte Bausparsumme zu einem festgelegten Prozentsatz.  Wenn bei der Zuteilung(Auszahlung) des Bausparvertrags noch eine Teilsumme fehlt, wird diese als Bauspardarlehen gewährt. Das Bauspardarlehen wird im Wesentlichen aus dem Guthaben anderer Bausparer gezahlt, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist.

Jeder Bausparer hat einen Rechtanspruch auf das Bauspardarlehen und es wird bei fast allen Tarifen bereits bei Vertragsabschluss fest zugesichert.

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Eigenschaften:

–       Es macht zwischen 50 bis 60 Prozent des Bausparvertrags aus.

–       Es muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden

–       Der Darlehenszins ist meist sehr günstig

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