Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bausparvertrag

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag bietet für Privatpersonen die Möglichkeit, neuen Wohnraum zu finanzieren. Der Vertrag wird mit einer öffentlich-rechtlichen oder einer privaten Bausparkasse geschlossen. Bausparverträge zeichnen sich durch niedrige Darlehenszinsen aus, die über einen langen Zeitraum hinweg garantiert werden können. In § 1 des Gesetzes über Bausparkassen ist festgelegt, dass das Geld nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie verwendet werden darf.

Inhalt des Bausparvertrages

Der Bausparvertrag enthält die Darlehens- und Sparzinsen, die Höhe der monatlichen Beiträge und des Mindestguthabens, das vor der Auszahlung erreicht worden sein muss, die Tilgungszeit und die Tilgungsbeiträge. Zusätzlich fallen noch Gebühren für den Vertragsabschluss und die Kontoführung an.

Ablauf

Zunächst wird die vom Kreditnehmer gewünschte Bausparsumme festgelegt. In der Sparphase muss der Kreditnehmer durch monatliche Beiträge eine bestimmte Summe ansparen, die meist 40 oder 50 % der Bausparsumme beträgt. Erst mit Erreichen des Mindestguthabens erfolgt die Zuteilung und ihm wird die volle Summe ausbezahlt. Im Anschluss daran beginnt die Darlehensphase, im Zuge derer er den restlichen Betrag nach und nach zurückerstatten muss. Da Bausparverträge durch das Prinzip des Kollektivsparens ermöglicht werden, bei dem alle Kreditnehmer in einem gemeinsamen Sparfonds einzahlen und nach und nach ausbezahlt werden, kann es zu finanziellen Engpässen kommen, wenn nicht genügend neue Sparer zur Finanzierung bereit stehen. In solchen Fällen wird von der Bausparkasse häufig eine Zwischenfinanzierung angeboten.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bausparkg/BJNR020970972.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bausparvertrag.html

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