Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Abschlussgebühr

Abschlussgebühr

Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, muss der Bausparer eine Abschlussgebühr zahlen.

Die Gebühr beträgt zwischen  1 -1,6 Prozent der Bausparsumme und wird von den ersten Spareinlagen abgezogen. § 307 BGB regelt, dass bei Kündigung des Vertrags die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt oder ermäßigt werden muss.

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