Rechtsnews 23.09.2016 Christian Schebitz

Fan haftet für DFB-Strafe gegen seinen Verein

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag ein für Fußballanhänger bundesweit wegweisendes Urteil gefällt. In dem vor dem BGH verhandelten Fall stand dabei vor allem eine Frage im Zentrum: Dürfen Fußballvereine, die vom DFB aufgrund des regelwidrigen Verhaltens ihrer Fans mit Geldstrafen belegt wurden, diese Strafzahlungen von den Fans einfordern?

Knallkörper im Stadion als Ausgangspunkt des Verfahrens

Bei einer Partie in der zweiten Bundesliga zwischen den Mannschaften des 1. FC Köln und des SC Paderborn 07 im Februar 2014 hatte ein Anhänger des FC Köln vom Oberrang einer Stadiontribüne aus einen Knallkörper auf den Unterrang geworfen. Dort explodierte der Knallkörper, der wegen seiner Inhaltsstoffe dem Sprengstoffgesetz unterfiel und verletzte sieben andere Personen. Aufgrund dieses Vorfalls sowie einiger weiterer vorangegangener Zwischenfälle, an denen Fans des 1. FC Köln beteiligt waren, verhängte der Deutsche Fußballbund (DFB) eine Strafe gegen den Verein. Dieser musste eine Strafe in Höhe von 50.000 € bezahlen und weitere 30.000 € für Projekte zur Gewaltprävention bereitstellen.

Fußballverein verklagt seinen Fan 

Der 1. FC Köln klagte daraufhin gegen seinen böllerwerfenden Anhänger und verlangte einen Teil der von ihm gezahlten Strafsumme von dem Fan zurück. In erster Instanz entsprach das Landgericht Köln dem Begehren des Vereins. Nachdem der Fan des Vereins gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, urteilte das Oberlandesgericht Köln dann in seinem Sinne. Zwar sei das Zünden des Knallkörpers ein Verstoß gegen die Stadionordnung gewesen, so die Richter des OLG Köln. Es sei jedoch Aufgabe des Vereins gewesen, das Zünden des Knallkörpers von vornherein durch geeignete Eingangskontrollen im Stadion zu unterbinden.

BGH bestätigt Haftung für Zuschauer

Der BGH verwarf nun jedoch das Urteil des OLG Köln. Er entschied, dass jeder Zuschauer die Pflicht hat, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er gegen diese Pflicht, etwa weil er einen Knallkörper zündet und wirft, so hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften – auch für Verbandsstrafen gegen „seinen“ Verein. Der Fall wurde durch den BGH an das OLG Köln zurückverwiesen, damit dort die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche konkret überprüft werden.
Mit dem gestrigen Urteil hat der BGH eine Grundlage für weitere erfolgreiche Vereinsklagen gegen Fußballfans gelegt. Immer wieder kommt es nämlich nach Ausschreitungen von Fußballfans zur Verhängung von Verbandsstrafen gegen die Vereine. Die so entstehenden schmerzlichen finanziellen Einschnitte könnten Vereine in Zukunft zumindest teilweise auf Fans umlegen.
Quellen:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2016 – VII ZR 14/16 –
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.12.2015 – 7 U 54/15 –
Landgericht Köln, Urteil vom 08.04.2015 – 7 O 231/14 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Fußball-EM: Spielszenen ins Internet hochladen?

Gefängnis für Schalke-Fan

Böller werfender Fußballfan

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€