Rechtsnews 07.01.2023 Alex Clodo

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Kündigung rechtens?

Das Internet ist heutzutage unerlässlich. Egal, ob privat oder beruflich, das Internet kann nicht mehr hinweggedacht werden. Interessant erscheint die Frage, ob die private Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt ist. Bei einem Computer mit Internetanschluss hat man über den Browser einen Zugriff auf so gut wie alle Seiten. Das gilt auch für PC´s auf der Arbeit. Diese sind fast nie mit Sperren oder ähnlichem versehen. Durch die einfache Zugänglichkeit ist die private Internetnutzung für Arbeitnehmer immer attraktiver geworden. Inwieweit darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz das Internet privat nutzen? Darf der Arbeitgeber kontrollieren, ob ich während der Arbeitszeit das Internet nicht beruflich nutze? Und welche Folgen kann die private Nutzung hinsichtlich meines Arbeitsvertrags haben? Kann mein Arbeitgeber mir kündigen? Der Bericht soll Aufschluss geben, ob der Arbeitgeber Sie überprüfen darf und welche Folgen eine unerlaubte private Internetnutzung mit sich bringen kann.

Was darf der Arbeitgeber?

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit privat nutzen darf. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitnehmer das Internet des Arbeitgebers grundsätzlich nicht privat nutzen darf. Eine Ausnahme könnte gegeben sein, wenn der Arbeitgeber dies hingegen ausdrücklich erlaubt. Weiterhin ist gerichtlich entschieden, dass ein beruflicher E-Mail Account nicht privat genutzt werden darf. Kann der Arbeitgeber bei einem Verdacht der privaten Nutzung kontrollieren, ob die Umstände tatsächlich gegeben sind? Vertraglich kann geregelt sein, ob der Arbeitnehmer auf der Arbeit das Internet privat nutzen darf. Sollte dies nicht der Fall sein oder der Arbeitnehmer vorsätzlich gegen die Regelung verstoßen, so steht dem Arbeitgeber ein Recht zu, den Internetverlauf zu kontrollieren. Dabei können gegebenenfalls Informationspflichten seitens des Arbeitgebers bestehen. Sollte die Nutzung in Grenzen erlaubt sein, kann der Arbeitgeber trotzdem den Datenverkehr kontrollieren, um zu überprüfen, ob Grenzen überschritten worden sind.

Darf dem Arbeitnehmer bei unbefugter Internetnutzung gekündigt werden?

Sollte der Arbeitnehmer das Internet unbefugt nutzen, stellt sich die Frage, ob dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht zusteht. Bei der unbefugten Nutzung verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten. Dies kann eine außerordentliche oder verhaltensbedingte ordentliche Kündigung zur Folge haben und rechtfertigen. Nutzt der Arbeitnehmer das Internet exzessiv Privat ist selbst eine Abmahnung nicht mehr erforderlich. Liegt eine solche exzessive Nutzung nicht vor, sind mehrere Punkte zu beachten. Um die Schwere der Pflichtverletzung festzustellen sind folgende Voraussetzungen zu prüfen. In welchem Umfang wird das Internet privat genutzt? Inwieweit hat der Arbeitnehmer seine bezahlte Arbeitszeit für die Internetnutzung „ausgebeutet“? Nach diesen Grundsätzen entscheiden die Gerichte, ob die darauffolgende Kündigung wirksam war.

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Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/149171/Private-Internetnutzung-am-Arbeitsplatz-So-surfen-Sie-richtig

https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/so-trennen-sie-dienstliche-und-private-nutzung-des-internets/

BAG 19.04.2012 Az. 2 AZR 186/11

BAG 07.07.2005 Az. 2 AZR 581/04

BAG 15.10.2013 Az. 1 ABR 31/12

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