Rechtsnews 22.10.2015 Christian Schebitz

Rundfunkbeitrag: Platter Reifen bei Zahlungsweigerung

Die Einführung der neuen Rundfunkgebühr sorgte bereits für einige Unzufriedenheit und könnte die Unzufriedenheit durch harte Vollstreckungsmethoden noch weiter anheizen. Die neue Rundfunkgebühr in Höhe von 17,50 € wird seit dem Jahr 2013 eingezogen. Im Gegensatz zur vorherigen geräteabhängigen Gebühr ist der neue Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt fällig, unabhängig davon, ob tatsächlich Rundfunkempfänger vorhanden sind oder nicht. Aus diesem Grund verweigern zahlreiche Bürger die Zahlung und hoffen, dass sie vergessen werden. Inzwischen ist die Zahl der säumigen Zahler auf etwa 2 Millionen angewachsen und Gemeinden und Behörden greifen zu härteren Mitteln. Doch sind diese Methoden gerechtfertigt?

Was passiert, wenn man die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert?

Im Allgemeinen erhält jeder Haushalt in Deutschland bei seinem Einzug einen Brief mit der Bitte um eine Anmeldung bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Wird dieser ignoriert, folgt ein Beitragsbescheid samt einer Zahlungsaufforderung. Dieser wird rechtskräftig,wenn man innerhalb einer einmonatigen Frist keinen Widerspruch einlegt. Danach sind die Rundfunkanstalten dazu verpflichtet, die Beiträge notfalls mithilfe eines Gerichtsvollziehers oder Vollstreckungsbeamten einzufordern. Diese sind in einigen Fällen dazu berechtigt, Ventilaufsätze zu verwenden, um säumige Bürger zur Zahlung zu bewegen. Der Aufsatz wird an einen Autoreifen angebracht und der Fahrzeughalter per Mahnung und Pfandsiegel informiert. Wird das Auto dennoch gestartet, verliert der Reifen nach etwa 600 Metern an Luft. Doch was kann man in einem solchen Fall tun?

Vollstreckung als letztes Mittel des Beitragsservice

Als Erstes sollte man sich an den zuständigen Vollstrecker wenden und seine Rechnungen begleichen. Das Vorgehen der Vollstreckungsbehörden ist rechtmäßig, da diese die jeweilige Vorgehensweise eigenständig auswählen können. Außerdem wird das Ventil ohnehin erst angebracht, wenn sämtliche vorherige Mahnungen und Pfändungen fruchtlos geblieben sind. Dennoch kann man die Zahlungen in einigen Fällen umgehen. Das ist etwa möglich, wenn das Vollstreckungsersuchen formelle Mängel aufweist und nicht eindeutig klar wird, wer der Gläubiger und wer die Vollstreckungsbehörde ist. Bei diesen muss es sich entweder um eine natürliche oder eine juristische Person handeln, ansonsten ist die Mahnung ungültig. Da sich die Briefe jedoch je nach Fall und Gebiet teilweise stark voneinander unterscheiden ist es in jedem Fall ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann überprüfen, ob es möglich ist, die Zahlung zu umgehen und einen platten Reifen zu vermeiden.

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