Rechtsnews 03.08.2007 Christian Schebitz

Rauchverbot in Deutschland

Ab dem 1. August gilt das Rauchverbot In Lokalen, Diskotheken, öffentlichen Gebäuden, Schulen und Krankenhäusern. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Das Verbot gilt zunächst nur für drei Bundesländer. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg nehmen die Vorreiterrolle ein. Doch ein klares „nein“ zum Rauch wird nicht formuliert. In Niedersachsen werden erst in drei Monaten Bußgelder verhängt und die genaue Ausgestaltung der Gesetze ist auch noch nicht beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz zunächst nur für öffentliche Gebäude. Das Rauchverbot für Gaststätten wird dort dagegen erst ab dem 1. Januar 2008 gelten. Die Details können die Bundesländer selbst bestimmen. So sind Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen für Gaststätten und Diskotheken geplant. Man darf also gespannt bleiben, in welcher Gestalt das Rauchverbot schlussendlich gilt. Quellen

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