Rechtsnews 19.03.2008 Christian R.

BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab heute einem Eilantrag gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Teilen statt. Danach dürfen Kommunikationsdaten zwar weiter erhoben und gespeichert werden, ihre Auswertung dürfe aber ausschließlich nur in Fällen schwerer Straftaten erfolgen. Hinzukommt, dass ein begründeter Verdacht vorliegen muss. Nur wenn die Aufklärung ohne die Auswertung dieser Daten erheblich erschwert wäre, sei die Auswertung zulässig. Außerdem stellten die Richter an die Bundesregierung die Auflage bis zum 1. September 2008 einen Bericht über die praktischen Folgen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Reaktionen – „Bollwerk der Persönlichkeitsrechte“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der nach eigenen Angaben mit mehr als 30.000 Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung eingelegt hatte, forderte nach dem Urteil den Rücktritt der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Man sieht sie u.a. als Urheber der deutschen Beteiligung an der entsprechenden (laut AK) rechtswidrigen EU-Richtlinie. Ein Spiegel Online Artikel erklärt das Bundesverfassungsgericht derweil zum „Bollwerk gegen die zunehmende Aushöhlung bürgerlicher Rechte“. Zwar sei es nur ein Teilsieg für die Überwachungsgegner, aber die Signalkraft dieses Urteils sei nicht zu unterschätzen. Das heutige Urteil aus Karlsruhe stelle faktisch den Status quo wieder her.

Vorratsdatenspeicherung – ein untaugliches Mittel

Weiter heißt es in dem Spiegel Artikel, dass bei aller rechtlicher auch praktische Kritik angebracht sei. Neben den enormen Kosten, die durch die Datenspeicherung entstünden, gibt es erhebliche Zweifel an Ihrer Zweckdienlichkeit. So ging bereits aus einer BKA-Studie hervor, dass durch die Datenspeicherung die Aufklärungsrate nur um eine verschwindend geringen Bruchteil steigen würde. Eine weitere Studie kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Doch für das „Datenschutz-Bollwerk“ spielten solche Erwägungen keine Rolle. Erst kürzlich sprach das BVerfG ein Urteil gegen die automatisierte Kennzeichenerfassung. Ist es also „die letzte Hoffnung“ für Datenschützer? Quellen und Links

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