Rechtsnews 21.08.2008 Christian Schebitz

kurz und bündig XVI

Betrug eines Mandanten – Schwarze Schafe unter Rechtsanwälten

Weil er Dokumente gefälscht und so seinen Mandanten betrogen haben soll, wurde ein Rechtsanwalt in erster Instanz zu 6000 Euro Strafe verurteilt, wie RP-Online berichtet. Der Advokat hatte einen Scheidungs- und Unterhaltsfall übernommen. Seinen Mandanten belog der Anwalt jedoch über den Verlauf des Falls, um seine Untätigkeit zu verschleiern. Durch ein gefälschtes Aktenzeichen flog der Schwindel letztlich auf. In einem anderen Fall betrog ein Rechtsanwalt eine Versicherung mit gefälschten Abrechnungen. Das Landgericht Siegen verurteilten den Rechtsanwalt daher im Februar 2008 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie 3 Jahren Berufsverbot. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, so die Quellen.

„Schlampe“ gilt nicht als sachbezogene Aussage

Dass Wort „Schlampe“ zwar zur Wortfamilie von „schlampig“ gehört, aber eine ganz andere Konotation hat wie z.B. „Schlamper“ ist allgemein bekannt. Doch genau das musste noch einmal gerichtlich festgestellt werden, als ein Autor einer Ebay-Bewertung versuchte sich zu erklären, in dem er sagte mit „Schlampe“ meinte er die „schlampige“ Arbeitsweise der Ebayhändlerin. Mehr dazu im

  • LBR-Blog – „Schlampe wie in Schlampermäppchen? “

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