Rechtsnews 06.10.2011 Manuela Frank

Glücksspiele im Internet verboten

Im vorliegenden Fall bestätigte der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit des Verbotes für das Veranstalten und die Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet, wie es „§ 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008“ vorsieht. Ein derartiges Verbot verstoße nicht gegen die Rechtsprechung der Europäischen Union. Wettunternehmen auf Unterlassung und Schadensersatz angeklagt Angeklagt wurden Wettunternehmen, die trotz der Vorschriften aus dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008, ihre Wettangebote im Internet offerierten. Diese Offerte war für Spieler in Deutschland nutzbar. Auf dieses rechtswidrige Verhalten reagierten diverse staatliche Lottogesellschaften mit mehreren Klagen auf Unterlassung und Schadensersatzpflicht. Während die meisten Instanzgerichte zugunsten der Kläger entschieden, wiesen die Landgerichte München I und Wiesbaden, zudem auch das Oberlandesgericht München die Klage ab. Bundesgerichtshof hält Klagen für berechtigt Der Bundesgerichtshof hingegen, hielt die Klagen für rechtmäßig. Als Begründung für die Wirksamkeit des Verbots führte er an, dass die Ziele des Vertrags vor allem Jugendschutz, Suchtbekämpfung und Betrugsvorbeugung sind. Diese Absichten können die Einschränkung des Spielangebots rechtfertigen. Hinzu kommen erhöhte Risiken wie Anonymität und nicht vorhandene soziale Kontrollmöglichkeiten, die durch das Internets hervorgerufen werden. Weiterhin wurde die Wirksamkeit des § 5 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags durch den Bundesgerichtshof bekräftigt. Danach sind Werbemaßnahmen für öffentliche Glücksspiele insbesondere im Internet verboten. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2011

 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€