Schwarzwälder Schinken muss von der Produktion über das Schneiden bis hin zur Verpackung an seinem namensgebenden Ort hergestellt werden. Dies entschied das Bundespatentgericht. Muss der gesamte Produktionsprozess im Schwarzwald erfolgen? Betreffend folgender Frage trafen die Meinungen des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller und die dreier Firmen aufeinander: Wann ist Schwarzwälder Schinken eigentlich Schwarzwälder Schinken? Der Schutzverband vertritt die Auffassung, Originalität des Produkts sei nur dann gegeben, wenn nicht nur Herstellung, sondern auch die beiden weiteren Verfahren – das des Schneidens und das des Verpackens – im Schwarzwald stattfinden. Die drei klagenden Firmen hielten dagegen und argumentierten, die eigentliche Schinkenproduktion im Schwarzwald genüge, um das Produkt mit der entsprechenden Bezeichnung vor dem Verkauf auszeichnen zu können und hatten dafür die Unterstützung des Deutschen Patent- und Markenamts auf ihrer Seite. Dieses warf die – von seiner Seite mehr rhetorische – Frage auf, wieso der Vermarktungsprozess in dieser Weise eingeschränkt werden sollte. Auch die abschließende Kontrolle muss im Schwarzwald durchgeführt werden Die Antwort darauf hatte der 30. Senat des Bundespatentgerichts, der entschied, es sei die Kontrolle vor Ort und am Schluss des Produktionsverfahren, welche letztendlich ausschlaggebend sei, ob der Schwarzwälder Schinken seinen Namen denn auch verdient und tragen darf. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundespatentgerichtes vom 13.10.2011
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