Rechtsnews 28.11.2011 Julia Brunnengräber

Türkischer Vater bekommt Asylfolgeverfahren angerechnet – Tochter erhält Staatsbürgerschaft

Deutschland als Lebensmittelpunkt zu haben, seine Familie dort zu haben, sogar in Deutschland geboren zu sein, genügt nicht für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Staatsangehörigkeitsgesetz, sowie Asylverfahrensgesetz müssen vielmehr Beachtung finden.

Klage um Staatsangehörigkeitsausweis für in Deutschland geborenes Kind

Ein Ehepaar türkischer Staatsangehörigkeit gründete in Deutschland eine Familie und wollte für die Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit erwirken. Dabei beriefen sie sich auf § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Doch nicht allein die Geburt im entsprechenden Land ist entscheidend für die Ausstellung eines solchen Ausweises, sondern ist von den Eltern abhängig. Lebt wenigstens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland und ist dessen Aufenthaltsrecht unbefristet, erhält das Kind gleich durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Vater des Mädchens hatte zur Zeit der Klage ein Asylfolgeverfahren hinter sich – mit erfolgreichem Ausgang. Es ging nun um die Frage, ob die Zeit des Asylfolgeverfahrens dem Mann anzurechnen ist hinsichtlich der acht Jahre oder nicht. Die beklagte Stadt Mannheim lehnte es ab, dem Vater des Kindes dies anzurechnen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az.: 11 K 1620/09), sowie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Az.: 11 S 1580/10) entschieden sich für die Anrechnung.

Anrechnung der Zeit des väterlichen Asylfolgeverfahrens aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses

Die Revision der Stadt Mannheim diesbezüglich blieb erfolglos. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzip entschied zugunsten der Klägerin und deren ausländischer Eltern. Sie bekräftigen: Ab dem Zeitpunkt, an dem der Antragsteller den Antrag gestellt hat, gilt die Zeit bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt als rechtmäßiger Aufenthalt. Dies ist deshalb der Fall, weil das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Rückwirkend wird diese Zeit also gezählt. Das hatte in diesem Fall endgültig zur Folge, dass dem Kind der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. Quelle:

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2011, Az.: BVerwG 5 C 28.10

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€