Rechtsnews 01.12.2011 Julia Brunnengräber

Mitarbeiter der Feuerwehr dürfen ihre Überstunden ausgleichen

Mitarbeiter der Feuerwehr sind stark gefordert – nicht zuletzt durch die Anzahl der Arbeitszeiten. 48 Stunden pro Woche beträgt die Dienstzeit bei der Berufsfeuerwehr eigentlich. Oft arbeiten Feuerwehrbeamte mehr und zwar, wie es für die Jahre „bis 2006“ untersucht wurde, durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich.

Unzufrieden mit einem 50%-Ausgleich

Die Kläger sind Feuerwehrmitarbeiter. Sie klagten bereits vor dem Verwaltungsgericht, sowie vor dem Oberverwaltungsgericht. Hier hatten sie zwar Erfolg, aber wörtlich genommen nur zur Hälfte. Einen 50 % Ausgleich bekamen sie zugestanden und gingen unzufrieden mit diesem Ergebnis zur nächst höheren Instanz und klagten dort.

BVerfG spricht den Klägern vollen Freizeitausgleich zu

Vor dem Bundesverwaltungsgericht erzielten sie schließlich das gewünschte Ergebnis. Der Beschluss erging zu ihren Gunsten. Sie bekamen den vollen Freizeitausgleich zugesprochen. Dies wurde deshalb so entschieden, da das Unionsrecht beachtet werden muss, so das Gericht. Dieses erlaubt es nicht, dass die 48 Stunden – egal ob Bereitschaftsdienst oder normale Arbeitszeit – überschritten werden. Die „Arbeitszeitvorschriften für den feuerwehrtechnischen Dienst“ weichen davon ab. Das Gericht hält das für einen Verstoß gegen EU-Recht. Um diesen Verstoß auszugleichen, muss den Beamten der volle Freizeitausgleich gewährt werden. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011, Az.: BVerwG 2 C 32.10; BVerwG 2 C 33.10; BVerwG 2 C 34.10; BVerwG 2 C 35.10; BVerwG 2 C 36.10; BVerwG 2 C 37.10

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