Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einem Namensstreit zwischen der „Eintracht Frankfurt Fußball AG“ und dem Ringververein „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ zu entscheiden.
Ringerverein AC Eckenheim benennt sich in „AC Eintracht Frankfurt a. M.“ um
Der Beklagte ist ein Ringerverein, Kläger sind der Eintracht Frankfurt e.V. und die Eintracht Frankfurt Fußball AG. Der Ringerverein AC Eckenheim hatte sich nach 100 Jahren Vereinsgeschichte in „AC Eintracht Frankfurt a.M.“ umbenannt. Auch wurde eine Domain mit diesem Namen gesichert und eine Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt eingereicht.
LG Frankfurt sieht Namens- und Markenrecht der Kläger verletzt
Die Richter des LG Frankfurt stellten fest, dass die Namens- und Markenrechte der Kläger verletzt wurden. Das Namensrecht des Eintracht Frankfurt e.V. besteht bereits seit 1929, außerdem ist der Verein Inhaber von vielen Marken, die seit mehreren Jahrzehnten existieren. Das Gericht stellt weiter fest, dass die Beklagten schuldhaft gehandelt haben, sie sind daher auch zum Schadensersatz verpflichtet. Da die Klägerin laut Meinung der Richter sehr bekannt ist, muss ein unbewusstes Handeln der Beklagten ausgeschlossen werden. Quelle:
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- Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 24.08.2011, Az: 06 O 162/11
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