Rechtsnews 28.12.2011 Julia Brunnengräber

BGH: Urteil für Brandstifter mit rechtsradikalen Motiven bestätigt: Fünfjährige Strafe

Im Mittelpunkt des folgenden Falles ist Brandstiftung von Tätern aus der „rechten politischen Szene“. Sie gingen in Revision gegen das Urteil des Landgerichts Limburg. Auch der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.

Wohnhaus angezündet – Bewohner können sich durch Bemerken des Brands retten

Das Wohnhaus eines Mannes, der sich öffentlich gegen Rechtsextremismus engagiert und dessen Frau und Kinder sich in ebensolchem aufhielten, wurde angezündet. Die Täter wussten, dass sich Personen in dem Haus befinden. Es wurde vermutet, dass die Brandstifter gezielt vorgegangen waren. Stoff wurde während der Tat entzündet, Benzin in ein Gefäß geworfen und der  Eingangsbereich des Hauses in Brand gesetzt, eine Flucht war somit unmöglich. Teppich und Vorgang brannten schließlich im Inneren des Gebäudes. Die Frau, die sich im Haus befand, wurde auf den Brand aufmerksam und löschte ihn mit Hilfe der Nachbarin. Zwei der drei Kinder verließen das Haus eigenständig, eines der Kinder war im erkrankten Zustand noch während des Geschehens im Haus. Mit zu beachten war bei der Entscheidung über das Urteil, dass der Tod von Menschen in Kauf genommen worden war. Auch dass die Frau den Brand im schlafenden Zustand nicht bemerken konnte spielte eine entscheidende Rolle. Dann hätte vermutlich die Holztreppe im Inneren des Hauses schnell Feuer gefangen. Dies hätte schwerwiegende Folgen haben können. Hinzu kommen die Angstzustände der Betroffenen, die seit dem Vorfall auftreten.

BGH: Urteil der Vorinstanz des Landgerichts wird bestätigt

Das Gericht gab bekannt, dass sie das Verhalten der Brandstifter als heimtückisch ansehen, als durchgeführt mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen. Einer der beiden Angeklagten ist heranwachsend zum Tatzeitpunkt und daher Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB. Einer der Täter erhielt daher eine fünfjährige Jugendstrafe und der andere eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Sie wurden laut Pressemitteilung des BGH wegen „versuchten Mordes in vier tateinheitlich begangenen Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen“. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2011, Az.: 2 StR 292/11

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