Rechtsnews 22.03.2012 Julia Brunnengräber

Oetker im Puddingstreit mit Aldi Süd

Immer mehr Discounterprodukte in den Regalen der entsprechenden Supermarktketten haben ihr Vorbild in schon bestehenden Produkten. Diese sind meistens teurer. Daher greifen Kunden oft auf die preisgünstigeren Varianten zurück. Auch in diesem Fall entbrannte daher ein Konkurrenzkampf, und zwar zwischen Dr. Oetker, der auf dem Markt unter anderem eben für seine Puddingmarke bekannt ist, und Aldi Süd.

Oetkers „Paula“ und Aldi Süds „Flecki“ als Pudding-Konkurrenzprodukte

Oetker ging wegen seines eigenen Puddingprodukts namens „Paula“ gegen das Konkurrenzprodukt „Flecki“ vor, das mittlerweile fester Warenbestandteil von Aldi Süd ist. Oetker wirbt mit dem Pudding, der vor allem für Kinder gedacht ist, auch durch Fernsehwerbung. Den Verkauf ankurbeln soll dabei vor allem das Fleckenmuster. Der Schokoladenpudding hat quasi Vanilleflecken (oder Flecken anderer Geschmacksrichtungen), die an Kuhflecken erinnern und zudem so auch Wiedererkennungswert haben. Es stört das Unternehmen verständlicherweise, wenn Kunden trotzdem das günstigere Aldi-Produkt kaufen – weist das doch auch Flecken auf. Oetker stellte eine Eilantrag – ein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“ wollte das Unternehmen so erwirken.

LG: Unterscheidung ist genügend stark gegeben

Das LG entschied allerdings nicht zugunsten Oetkers, obwohl Oetker sich Geschmacksmuster und Technik hat patentieren lassen. Die Unterscheidung sei für den Kunden möglich, so das LG. Die optischen Details seien abweichend gestaltet. Oetker wirbt mit einer „Paula“-Grafik-Kuh, die im Werbespot und auf der Verpackung zu sehen ist. Diese trägt eine Sonnenbrille. Die „Flecki“-Kuh sehe mager aus und trage eine Glocke. Von der Seite gesehen, erkenne der Kunde bei „Flecki“ ähnliche „Kuhflecken“ wie bei „Paula“. Geschmacksmuster und Draufsicht seien aber derart unterschiedlich, dass der Kunde nicht in die Irre gehe. Ihm ist es vielmehr möglich, sich bewusst dazu zu entscheiden, ob er „Flecki“- oder „Paula“-Pudding kaufe. Der Geschmack der Oetker-Flecken sei deutlich rauszuschmecken, was bei dem Aldiprodukt nicht der Fall ist.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf vom 1. März 2012, Az.: 14c O 302/11

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