Rechtsnews 28.03.2012 Manuela Frank

Unfalltod nach Schokoladengenuss

Allergien gibt es eine Vielzahl- angefangen von der Pollenallergie über die Tierhaarallergie bis hin zur Lebensmittelallergie. Letztgenannte hatte im vorliegenden Fall tödliche Folgen für ein 15-jähriges Mädchen. Nachdem dieses ein Stück Schokolade gegessen hatte, verstarb es.

Unfallversicherung soll 27.000 Euro zahlen

Das geistig behinderte 15-jährige Mädchen naschte anscheinend unbemerkt am Heiligen Abend des Jahres 2009 Schokolade. Daraufhin kam es zu einer allergischen Reaktion, die wahrscheinlich durch die Nüsse in der Schokolade verursacht wurde. An dieser starb das Mädchen. Nach dem Tod machte die Mutter bei der Unfallversicherung einen Betrag von insgesamt 27.000 Euro geltend. Auf dieses Geld haben die Erben bei einem Unfalltod ihrer Tochter gemäß Vertragsbestimmungen ein Anrecht.

OLG Augsburg: Unfalltod liegt vor

Doch die Versicherung wollte diesen Betrag nicht bezahlen, da es sich ihrer Meinung nach nicht um einen Unfall handelte. Dies sah auch das Landgericht Memmingen so. Das Oberlandesgericht Augsburg sah dieses Urteil jedoch als falsch an und stellte in seinem Urteil fest, dass hier ein Unfall vorliege. Als Begründung führte es an , dass das Mädchen unbewusst und versehentlich die für sie schädlichen Allergene aufnahm. Die daraus resultierende hochallergische Reaktion, als die Schokolade in Kontakt mit der Mundschleimhaut geriet, stelle ein „plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis“ dar. Dadurch wurde sie unfreiwillig gesundheitlich geschädigt. Dies sei auf jeden Fall als Unfall zu werten. Somit hat das Gericht bestimmt, dass die Versicherung die Summe zahlen muss, und damit zu Gunsten der Eltern entschieden.

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  • Quelle: dpa

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