Rechtsnews 29.03.2012 Julia Brunnengräber

Rechtsstreit gegen „Zeitungszeugen“ um „Mein Kampf“-Auszüge

Im Mittelpunkt folgenden Rechtsstreits steht: Der Freistaat Bayern und die Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ beziehungsweise dessen Verleger Peter McGee. Es geht um das Urheberrecht von Hitlers „Mein Kampf“, das als Basis des Terrors der Nationalsozialisten gilt und das 1924 entstanden ist, als Hitler im bayrischen Landsberg am Lech inhaftiert war.

Passagen aus Hitlers „Mein Kampf“ zitieren?

McGee wollte 3% der Hetzschrift als Beilage für „Zeitungszeugen“ veröffentlichen. Dem wollte er Kommentare beifügen. Er war der Meinung, er habe ein Anrecht darauf und könne sich auf das Zitierrecht stützen. Das Bayrische Finanzministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Dieses hat nämlich die Urheberrechte des Hitler-Werks inne, da es Rechtsnachfolger des Eher-Verlages ist. Bayern wollte eine einstweilige Verfügung geltend machen.

LG München: Zitierrecht greift nicht

Das Landgericht München bestätigte die einstweilige Verfügung und urteilte, McGee müsse auf die Veröffentlichung verzichten. Zum einen wegen der Urheberrechte, zum anderen aber auch weil das Zitierrecht hier eben nicht greife. Zitieren bedeute, eigene Gedanken zu belegen. Das Gericht befand aber, die Auszüge, die veröffentlicht werden sollten, wären nur kommentiert worden. Der Zitatzweck sei daher nicht erfüllt.

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Urheberrechte erlöschen im Jahr 2015

Allerdings wird es spätestens 2015 zu einem erneuten Streit um „Mein Kampf“ kommen. Dann sind 70 Jahre nach Hitlers Tod vorüber und die Urheberrechte daran erlöschen. Das Münchner Institut für Zeitgeschichte plant schon eine Veröffentlichung einer kommentierten Ausgabe. McGee gab an, er akzeptiere das Gerichtsurteil, weise aber daraufhin, dass „Mein Kampf“ in vielen anderen Ländern erhältlich sei und dass es in Deutschland als geschichtliche Quelle behandelt werden müsse, mit der verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dagegen wenden sich bereits jetzt schon viele Politiker, unter anderem die Grünen des Bayrischen Landtags, die von der Staatsregierung ein Konzept fordern, wie mit NS-Werken umzugehen sei.

Quellen:

  • dpa
  • Pressemitteilung des Landgerichts München vom 8. März 2012, Az.: 7 O 1533/12

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