Rechtsnews 02.04.2012 Manuela Frank

Urteil im Fall um gentechnisch verändertes Saatgut

Gentechnik ist in unserer heutigen Gesellschaft kein Fremdwort mehr. Auch in der Landwirtschaft ist sie häufig anzutreffen. So auch im zugrundeliegenden Fall, bei dem das Bundesverwaltungsgericht klären musste, ob Landwirte weiterhin ihre Pflanzen vernichten müssen, falls erst nach der Aussaat ersichtlich wird, dass diese durch Gentechnik verunreinigt wurden. Wie muss in unserer heutigen Zeit mit Saatgut umgegangen werden, das durch Gentechnik verändert wurde?

Aussat gentechnisch verunreinigter Rapssamen

Das Bundesverwaltungsgericht musste am 29.02.2012 in einem derartigen Fall eine Entscheidung treffen. Konkret ging es um einen aus Niedersachsen stammenden Landwirtschaftsbetrieb, der auf Äckern in Hessen Rapssamen verstreute, welche gentechnisch verändern waren. Dies war allerdings bei einer ersten Untersuchung im Labor nicht festgestellt worden.

Erfolgreiche Gegenklage der Landwirte

Eine erneute Untersuchung gab jedoch Aufschluss über das veränderte Saatgut. Als Reaktion darauf entschied das Regierungspräsidium Gießen, dass zum einen der weitere Anbau untersagt werde und zum anderen, dass ausgebrachtes, gentechnisch verunreinigtes Saatgut sofort vernichtet werden soll. Dieser Anweisung kamen die Landwirte zwar nach, jedoch klagten sie zunächst erfolgreich dagegen. Gegen dieses Urteil legte allerdings das Land Revision ein.

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen die Landwirte

Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Landwirte. Als Begründung führte das Gericht an, dass es nicht von Bedeutung sei, ob die Landwirte aus Niedersachsen von der Verunreinigung wussten oder nicht. Primäres Ziel sei es, jeglicher Gefahr vorzubeugen.

  • Quelle: dpa

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