Rechtsnews 03.04.2012 Manuela Frank

Gemeinsames Sorgerecht für ledige Eltern vereinfacht

In der heutigen Gesellschaft wird es nicht mehr als Pflicht oder Voraussetzung angesehen, die Ehe einzugehen, bevor ein Kind zur Welt kommt. Immer öfter bekommen unverheiratete Paare Nachwuchs. Bisher gestaltete sich in einem solchen Fall die Frage um das gemeinsame Sorgerecht etwas kompliziert, denn das gemeinsame Sorgerecht wurde erst zugesprochen, wenn sich die Mutter des Kindes damit einverstanden erklärte.

Neuregelung zur Stärkung der Väterrechte

Nun wurde jedoch eine Neuregelung beschlossen, durch hauptsächlich die Rechte der Väter gestärkt werden sollen. So haben die Väter bei einer Verweigerung der Mutter nun die Wahl, ob sie sofort das Gericht anrufen oder aber die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen, um sich mit der Kindsmutter zu einigen. Sollte sich die Mutter dann immer noch weigern, so fällt das Gericht eine Entscheidung.

Gericht urteilt ohne zusätzliche Anhörung

Weiterhin wurde festgelegt, dass bei „unproblematischen Fällen“ ein schnelleres Verfahren bei Gericht angwandt werden soll. So urteilt das Gericht in einem unbürokratischenVerfahren ohne eine mündliche Anhörung, sondern nur in schriftlicher Form, falls die Mutter entweder überhaupt keine Anmerkungen zum Wunsch des Vaters macht oder falls ihre Argumente gegen die Zustimmung nichts mit dem Wohl ihres Kindes zu tun haben.

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