Rechtsnews 09.04.2012 Manuela Frank

Todesfolter wegen Verdacht der „Hexerei“

An Hexen glauben nur kleine Kinder – dass dieser Satz für eine moderne Gesellschaft, wie es sie in Deutschland gibt, gilt, ist nichts Neues. Doch auf anderen Kontinenten existiert so etwas wie ein Hexenkult auch in der heutigen Zeit. Diese Tatsache wurde einem 15-jährigen Jungen in England zum Verhängnis.

Folter bis zum Tod

Eine 29 Jahre alte Frau und ihr ein Jahr jüngerer Lebensgefährte folterten einen 15-Jährigen, der der Bruder der Täterin war, wegen „Hexerei“ zu Tode. Am 5. März 2012 entschied das Gericht in London, dass die beiden Täter eine lebenslange Haftstrafe absitzen müssen. Bei der Angeklagten beläuft sich dies auf mindestens 25 Jahre, der Angeklagte muss für mindestens 30 Jahre hinter Gitter. Das Paar, das aus dem Kongo stammt, wo der Hexenkult teilweise noch immer verbreitet ist, hielt den Bruder der Angeklagten für einen Hexer und qäulte ihn deshalb über Tage hinweg.

Leiche weist 130 Verletzungen auf

Diese Gewalttaten fanden im Badezimmer in einem Londoner Block statt. Dabei folterten die beiden den Jugendlichen auf brutalste Art und Weise mit Eisenstangen, einem Hammer, Messern und einer Sichel. Zudem schlugen sie ihm seine Zähne aus. Insgesamt wies die Leiche des Jungen 130 verschiedene Verletzungen auf. An der Folter mussten sich sogar die Geschwister des Jungen beteiligen. Die Gewaltakte gingen sogar so weit, dass das Opfer das Paar anflehte, sterben zu dürfen. Schließlich ertrank der 15-Jährige in der Badewanne.

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