Das Landeserziehungsgeld in Bayern muss auch an Bürger ausgezahlt werden, die aus Nicht-EU-Staaten stammen. Dies beschloss das Bundesverfassungsgericht am 8. März. Die bisherige bayerische Regelung sei ein Verstoß „gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes“.
Verfassungsrechtlicher Familienschutz nicht nur für Deutsche
Die Richter führten an, dass es keinen rechtmäßigen Grund dafür gebe, Nicht-EU-Bürger vom Erziehungsgeld auszuschließen. Dass die Familie verfassungsrechtlich geschützt werden muss, beschränke sich nicht nur auf deutsche Familien. Der Zweck des Landeserziehungsgeldes liege darin, die Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder selbst zu erziehen und zu betreuen, während sie im Gegenzug auf eine Berufsausübung verzichten.
- Quelle: dpa
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