Rechtsnews 07.05.2012 Julia Brunnengräber

Artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme für Berliner Stadtautobahn

Die Hauptstadt der BRD, Berlin, hat eine Stadtautobahn, die A 100. Das heißt, die Autobahn ist nicht fern von Anwohnern – befindet sich nunmal in der Stadt. Erhebliche Diskussionen sind daher mit der A 100 und vor allem mit deren geplantem Ausbau verbunden. Auch Artenschutz ist ein Aspekt, der bei der beabsichtigten Verlängerung berücksichtigt werden muss.

Klagen gegen Trassenverlängerung reißen nicht ab

Der Fall betrifft den 16. Bauabschnitt, das heißt, den Bereich zwischen Neukölln und Anschlussstelle Treptower Park. Schon letztes Jahr haben Personen geklagt, doch Baumaßnahmen waren erst Ende März 2012 fertig geplant. Daher konnten bezüglich der Klagen noch keine Ergebnisse erreicht werden. Bis vor kurzem lag die Verwirklichung des Bauvorhabens also noch im Ungewissen. Auch weiterhin werden Klagen, die die A 100-Trassenverlängerung betreffen, offen sein, bis voraussichtlich im Sommer darüber entschieden werden kann. Mehrere Klagen sind anhängig.

Schutz von Zauneidechsen

Eine einzige artenschutzrechtliche Vorabmaßnahme aber hatte Erfolg. Das BVerwG entschied, dass punktuell Naturschutz berücksichtigt werden muss. Demnach erlaubt das Gericht das sogenannte „Absammeln und Zwischenhältern (vorübergehendes Halten) von im Trassenbereich anzutreffenden Zauneidechsen“. Diese Art soll so geschützt werden. Das hatte das Land Berlin beantragt.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2012, Az.: BVerwG 9 VR 5.12

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