Rechtsnews 07.05.2012 Julia Brunnengräber

Freiheits- und Geldstrafen für Kostenfallen im Internet

Mit dem Internet geht ein gewisses Maß an Anonymität einher. Auch Betrüger tummeln sich im Netz, wähnen sich in Sicherheit, dass sie nicht entdeckt werden und Rechtsvorschriften umgehen können. In diesem Fall aber gab es für sieben Angeklagte kein Entkommen – das Gericht verhängte Strafen.

Angeklagte verschickten Vertragsabschluss- und Zahlungsaufforderungs-E-Mails

Die Angeklagten initiierten im Internet Kostenfallen. Ungefähr 65000 Internetnutzer gingen ihnen in die Falle – verloren insgesamt ca. 4,5 Millionen Euro an die „Unternehmer“. Diese unterbreiteten auf Websites Sinnlosangebote. Das heißt, die Angebote gibt es auf anderen Internetseiten kostenlos. Suchte ein Internetnutzer also beispielsweise nach kostenlosen Programmen, nach Freeware, kostenloser Software also, konnte er bei „kostenpflichtigen“ Angeboten der Angeklagten landen. Der Hinweis „kostenpflichtig“ war zwar da, aber so positioniert, dass er unauffällig und leicht zu übersehen war. Nutzer konnten sich dort mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden. So glaubten sie, schließlich die angebotenen Leistungen beziehen zu können. Was aber per E-Mail in deren Postfach landete, war die Bestätigung eines Vertragsabschlusses und eine Zahlungsaufforderung. Selbst ein Rechtsanwalt – auch unter den Angeklagten – war involviert, um die Zahlungen einzutreiben, zahlten die Nutzer nicht.

Vertragsabschlüsse vorgetäuscht

Das Gericht entschied, dass hier Betrug wegen Täuschung durch die Angeklagten vorliegt. Sie wollten die Nutzer glauben machen, sie seien einen Vertrag eingegangen. Das aber ist gar nicht der Fall, da die Websites so gestaltet waren, dass die Nutzer die Kostenpflicht übersehen. Die Angebote waren zudem sinnlos, da sie woanders kostenlos erhältlich sind. Die Angeklagten waren sich darüber bewusst, dass die Nutzer die entsprechenden Angebote keineswegs kostenpflichtig erwerben wollten – stellten also absichtlich eine Falle.

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Gericht verhängt Freiheits- und Geldstrafen

Drei Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe verhängte das Gericht für den Hauptinitiator. Ebenfalls Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten sprach das Gericht für drei weitere Angeklagte aus – allerdings auf Bewährung. Das Urteil für drei weitere Personen lautete Beihilfe und infolgedessen Geldstrafe .

  • Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 21. März 2012, Az.: 608 KLs 8/11

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