Rechtsnews 01.06.2012 Julia Brunnengräber

Bau eines Tierimpfstoffzentrums trotz Gentechnik?

Gentechnik ist vielen Umweltschützern ein Graus und immer mehr andere Leuten entwickeln eine skeptische Haltung zu Gentechnik, da Wissenschaftler Aussagen über gesundheitliche Folgen erst in der Zukunft treffen können. Die Stadt Hannover sieht die Errichtung eines Tierimpfstoffzentrums vor. Die Forscher werden dort mit Gentechnik arbeiten. Dass im Bebauungsplan keine räumliche Trennung zu den Anwohnern, die in ca. 500 Meter Entfernung leben, vorgesehen ist, stößt auf Kritik.

Gefahr durch Krankheitserreger und gentechnisch veränderte Organismen?

Die Antragsteller in diesem Fall befürchten, dass von dem Forschungs- und Produktionszentrum Gefahren für die Gesundheit der Anwohner ausgehen könnten. Luftgetragene Krankheitserreger (Bioaerosole), gentechnisch veränderte Organismen sowie weitere Belästigungen wie Tiergeruch sind zu kritisieren, finden sie.

BVerwG: Gentechnikrechtliches Genehmigungsverfahren steht noch aus

Das BVerwG entschied, dass der gewählte Standort eine gute Wahl ist. Das Tierimpfstoffzentrum könnte so nämlich in der Nähe der Tierärztlichen Hochschule sein. Auf eine räumliche Trennung zu den Anwohnern könne deswegen verzichtet werden, weil die vorgesehene gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 3 entsprechen würde, wie es im Gentechnikgesetz festgeschrieben ist. Gegen den Trennungsgrundsatz des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 50 Satz 1 Alt. 1 BImSchG) werde nicht verstoßen, so das BVerwG. Es werden zudem Hochleistungsgewebefilter (sog. HEPA-Filter) eingebaut. Es ist allerdings richtig, dass ein Restrisiko bestehen bleiben würde, da die HEPA-Filter nur 99,9 % der Bioaerosole am Austritt hindern würden und eben nicht alle. Einer räumlichen Trennung bedarf es aber deswegen nicht. Außerdem steht das gentechnikrechtliche Genehmigungsverfahren noch aus. Dabei wird die Bewältigung möglicher Konflikte im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, so das BVerwG, dass der Bebauungsplan den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2012, Az.: BVerwG 4 CN 3.11

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