Rechtsnews 04.06.2012 Manuela Frank

Verurteilung eines jungen Schlägers

Schlägereien in U-Bahnhöfen sind keine Seltenheit, gerade Jugendliche und junge Erwachsene zählen zu den Hauptakteuren. Auch im zugrundeliegenden Fall ging es um eine Schlägerei auf dem U-Bahnhof in Berlin, die sich im April des Jahres 2011 ereignete. Der 18-jährige Angeklagte stand unter starkem Alkoholeinfluss und schlug den 29-jährigen Nebenkläger Markus P., den er nicht kannte, mit einer Hartplastikflasche, die teilweise noch gefüllt war, nieder. Nachdem sein Opfer zu Boden gestürzt war, trat er es mit dem Fuß kräftig gegen den Kopf. Dies führte zu einem schweren Schädel-Hirn-Trauma des Markus P.

Täter flieht, stellt sich später allerdings der Polizei

Während der Angeklagte auf sein Opfer einschlug, versuchte der 22-jährige Georg B., den Angeklagten von weiteren Gewalttaten an seinem Opfer abzuhalten. Allerdings führte dies dazu, dass der Angeklagte und ein früherer Mitangeklagter auch Georg B. Schläge und Tritte versetzten. Den zwei Tätern gelang zunächst die Flucht, jedoch stellte sich der Angeklagte am Nachmittag der Polizei. Dazu entschloss er sich, nachdem er das Überwachungsvideo entdeckt hatte, das zu Fahndungszwecken online gestellt wurde.

Zwei Jahre und zehn Monate Jugendstrafe

Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten zum einen wegen versuchten Totschlags, zum anderen wegen „gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Narkus P. und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Georg B.“ zu insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe.

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Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig

Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Diese verwarf der Bundesgerichtshof allerdings als unbegründet. Somit ist also der Beschluss des Landgerichts rechtskräftig.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2012

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