Rechtsnews 03.07.2012 Julia Brunnengräber

Erbe eines Wehrmachtrichters erhält Ausgleichsleistung

Klägerinnen wollten eine Ausgleichsleistung für die Enteignung von sechs Berliner Grundstücken erhalten. Diese Enteignung wurde 1949 während der sowjetischen Besatzungszeit vorgenommen und erfolgte entschädigungslos. Die Grundstücke hatten ihrem verstorbenen Vater gehört. Er war ab 1940 Wehrmachtrichter, weshalb das beklagte Land Berlin die Leistung zunächst nicht gewähren wollte, obwohl ihm das VG dies auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) auferlegt hatte.

Verhindert Wehrmachtrichtertätigkeit des Vaters Ausgleichsleistung?

Das BVerwG hatte schließlich über den Sachverhalt zu entscheiden. Folgende Fragen waren dabei zentral: Kann in der Tätigkeit des Vaters ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gesehen werden? Hat er dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet?

BVerwG: „Tatsächliche Vermutung“ besteht nicht

Das BVerwG stellte fest, dass keine „tatsächliche Vermutung“ vorliegt, dass der Vater gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Würde den Klägerinnen die Ausgleichsleistung verwehrt werden, würde das bedeuten, dass grundsätzlich jeder Wehrmachtrichter gegen Rechte des Einzelnen verstoßen oder Ziele des NS in erheblicher Weise gefördert habe. Die Gewaltherrschaft des NS ist eine Perversion, so das BVerwG, jedoch geht aus historischer Forschung hervor, „dass ein Teil der Wehrmachtrichter – wenn auch eine Minderheit – bestrebt war, Unrecht zu vermeiden und Gerechtigkeit sowie Ausgewogenheit walten zu lassen“. Das BVerwG kommt daher zu dem Schluss, dass die Tätigkeit des Wehrmachtrichters nicht automatisch impliziert, dass er auch gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Die Klägerinnen erhalten daher die Ausgleichsleistung.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2012, Az.: BVerwG 5 C 2.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€