Rechtsnews 18.08.2012 Julia Brunnengräber

Preiserhöhung: Gasversorger verstößt gegen Europarecht

Im folgenden Fall ging es um Preiserhöhungen, die ein Gasversorger durchsetzen wollte, dabei jedoch gegen Europarecht verstoßen hat. Seine Formvorschriften sind vielmehr europarechtswidrig, stellte das OLG fest.

Gasversorger verklagte Kundin auf Zahlung von 5.000 Euro

In diesem konkreten Fall wurde eine Gaskundin von einem Gasversorger dazu verklagt 5.000 Euro zu zahlen, da sie sich geweigert hatte, Preiserhöhungen zu entrichten. Das LG hatte sie zur Zahlung aufgerufen, sie jedoch ging vor dem OLG in Revision.

Kunde muss über Kündigungsrecht und Preiserhöhungen informiert werden

Das OLG sprach ihr Recht zu. Sie hatte einen Grundversorgungsvertrag geschlossen. Auf diesen seien die GasGVV bzw. die AVBGasV anzuwenden. Darin sind die Lieferbedingungen geregelt. Diese Vorgaben sind an europarechtlichen Vorgaben auszurichten, genauer an der Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2003/55/EG. Dadurch besteht die Verpflichtung, Vertragsbedingungen transparent zu gestalten. Es wird unter anderem verlangt, dass Gasversorger ihre Kunden über Gebührenerhöhungen informieren und zwar „unmittelbar mit angemessener Frist“ bevor die Preiserhöhungen eintreten. Auch über das Kündigungsrecht soll der Kunde die entsprechenden Informationen haben. „Die GasGVV berücksichtige diese europarechtlichen Vorschriften jedoch nur unzureichend, weil die GasGVV keine Belehrung über das Kündigungsrecht des Kunden normiere.“  In diesem Fall war die Kundin zudem nur teilweise durch einen Brief auf die Preiserhöhungen hingewiesen worden. Aus diesen Gründen gab das OLG ihr Recht. Allerdings ist der Fall vor dem BGH zugelassen – eine weitere Entscheidung steht daher noch aus. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2012, Az.: VI-2 U (Kart) 10/11

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