Rechtsnews 31.08.2012 Anna Schön

Bleibt Unterlizenz beim Erlöschen der Hauptlizenz bestehen?

Der Bundesgerichtshof entschied in zwei Fällen, dass eine Unterlizenz bestehen bleibt, auch wenn der Rechtsinhaber gegenüber dem Hauptlizenznehmer den Lizenzvertrag kündigt.

Nutzungsrechte am Computerprogramm „M2Trade“ 

Im ersten Fall war die Klägerin Inhaberin des Computerprogramms „M2Trade“. Einem anderen Unternehmen räumte sie Nutzungsrechte gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren ein. Dieses andere Unternehmen ist Hauptlizenznehmer und räumt einem weiteren Unternehmen (Unterlizenznehmer) ein Nutzungsrecht ein. Nachdem die Hauptlizenznehmerin ihre Zahlungen einstellte, wurde der Lizenzvertrag von der Rechtsinhaberin gekündigt. Der Unterlizenznehmer befand sich in der Insolvenz. Beklagter war daher der Insolvenzverwalter.

Die Klägerin machte geltend, dass sie in ihrem Urheberrecht verletzt sei. Der Unterlizenznehmer sei nach Erlöschen der Hauptlizenz ebenfalls nicht mehr berechtigt, das Programm zu nutzen. Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Weltweites Nutzungsrecht an der Komposition „Take Five“ 

In einem zweiten Verfahren ging es um die Inhaberschaft des weltweiten Nutzungsrechts an der Komposition „Take Five“ von Paul Desmond. Einem Musikverlag wurden von der Rechtsinhaberin ausschließliche Rechte an der Komposition für Europa eingeräumt. Diese sprach einem Unterlizenznehmer ausschließliche Subverlagsrechte für Deutschland und Österreich zu. Die Klägerin beendete 1986 den Verlagsvertrag mit der Hauptlizenznehmerin.

Sie beruft sich ebenfalls darauf, dass mit Beendigung des Hauptlizenzvertrages, der Unterlizenznehmer nicht mehr zur Nutzung der Komposition berechtigt sei. Die Vorinstanzen hatten in diesem Fall unterschiedlich entschieden.

Unterlizenz erlischt nicht mit Beendigung des Hauptlizenzvertrags 

Der Bundesgerichtshof wies beide Klagen ab. Er hatte bereits im Urteil „Reifen Progressiv“ (AZ: I ZR 153/06) festgestellt, dass das einfache Nutzungsrecht eines Unterlizenznehmers  gegen einmalige Zahlung einer Lizengebühr bestehen bleibe, wenn die Hauptlizenz erlischt. In den obigen Fällen stellte er zudem fest, dass die Unterlizenz auch dann nicht erlösche, wenn dem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlungen von Lizenzgebühren („M2Trade“) oder ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt wurde. Dabei muss jedoch die Lizenz aus anderen Gründen als des Rückrufs wegen Nichtausübung erlöschen, wie etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung.

Der BGH stützt seine Entscheidung auf den im gewerblichen Rechtsschutz und im Urhebberrecht geltenden Grundsatz des Sukzessionsschutzes. Dieser besage unter anderem, dass ausschließliche und einfache Nutzungsrechte wirksam bleiben, wenn der Inhaber des Rechts wechselt, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat. Das Vertrauen des Rechtsinhabers auf das Bestehen seines Rechts sei schutzwürdig.

  • Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2012

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€