Gerichtstafel, gerichtliche Papierbekanntmachungen und Rechtsverkehr auf herkömmlichen Wegen sollen in der Justiz bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollen zukünftig der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten, Rechtsanwälten und Behörden, das elektronische Anwaltspostfach, die elektronische Akte, ein elektronisches Schutzschriftenregister und Internetveröffentlichungen gang und gäbe im Justizalltag sein.
Bundesländer bringen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bundesrat ein
Bundesländer haben gemeinsam beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz – erstellt von einer Länderarbeitsgruppe – in den Bundesrat einzubringen. So soll der elektronische Rechtsverkehr gefördert, Kommunikation erleichtert und rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung des flächendeckend verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs geschaffen werden. Diese Modernisierungsmaßnahmen zum Zwecke der Effizienz sollen stufenweise erfolgen; das heißt, spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll der elektronische Rechtsverkehr in allen Bundesländern flächendeckend eingeführt sein. Das führt zu einem deutschlandweiten Standard.
- Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums der Justiz und für Europa vom 3. Juli 2012
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