Einer Frau erlebte nach einer Operation eine böse Überraschung. Tagelang litt sie danach an schwerer Übelkeit und wollte daher Schmerzensgeld vom behandelnden Arzt einklagen. Zu Recht? Das OLG Koblenz fällte ein Urteil.
Narkosemittel verursachten heftige Übelkeit
Die Frau wies im Krankenhaus vor dem Eingriff daraufhin, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht vertrage. Als ihr nach der Operation drei Tage lang heftig übel war, beschwerte sie sich beim Krankenhaus und dem behandelnden Arzt und ging damit vor Gericht.
OLG stellt Vermeidbarkeit fest – Schmerzensgeldzahlung von 1000 Euro
Das OLG stellte fest, dass der Klägerin ein weiteres Medikament hätte verabreicht werden müssen, das die Übelkeit gemildert oder sogar beseitigt hätte. Bereits seit 2004 ist dieser Wirkstoff bekannt und kann seitdem als Medikament eingesetzt werden. Darüber war auch in einer anerkannten Fachzeitschrift berichtet worden. Da dies schon lange zurück liegt, hätte der Arzt das wissen müssen, urteilte das OLG. Sein Versäumnis sei daher als Behandlungsfehler zu werten. Das OLG verurteilte das Krankenhaus zu einer Schmerzensgeldzahlung von 1000 Euro und hielt grundsätzlich fest: Ärzte sind verpflichtet, sich auf ihrem jeweiligen Fachgebiet weiterzubilden und wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zeitnah in der Praxis umzusetzen. Erfolgt dies nicht, kann das zu Schmerzensgeldansprüchen von Seiten der Patienten führen, wenn auf diese Weise grobe Behandlungsfehler entstehen.
Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Juli 2012, Az.: 5 U 1450/11
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.