Das Landgericht Verden hat am 17. August 2011 entschieden, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat. Er soll am Morgen des 23. August 1987 eine zu dieser Zeit 16-jährige Schülerin ermordet, sie anschließend gefesselt und dann auf dem Seitenstreifen am Wegrand in der Nähe von Ebersdorf zurückgelassen haben. Von diesem Vorwurf sprach das Landgericht den Angeklagten frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun allerdings verwarf.
BGH bestätigt Freispruch
Das Landgericht Stade hatte den Angeklagten bereits 2009 vom Vorwurf freigesprochen. Weil die Staatsanwaltschaft damals allerdings Revision einlegte, wurde der Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Verden übertragen. Der Bundesgerichtshof hat sich nun mit dem Fall neun Monate lang beschäftigt. Dabei konnte er jedoch auch nicht feststellen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Als Begründung wurde das für die Tatzeit vorhandene Alibi angeführt, das nicht widerlegt werden konnte. Die sachlichrechtliche Überprüfung des Urteils vom Landgericht durch den BGH hatte keinen Rechtsfehler zum Ergebnis, der eventuell zur Urteilsaufhebung und damit zu einer weiteren Neuverhandlung der Sache geführt hätte. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16. August 2012; AZ: 3 StR 180/12
Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.