Rechtsnews 10.10.2012 Julia Brunnengräber

Verhandlung über Verlängerung der Berliner Stadtautobahn A 100

Die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 in Berlin ist umstritten – generell und vor Gericht. Erneut wurde ein Verhandlungstermin am 27. September 2012 angesetzt.  Es geht um den Bauabschnitt zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Treptower Park.

Privatpersonen, Naturschutzverband und Bezirk klagen gegen Verlängerung der A 100

Mehrere Kläger fechteten das Vorhaben an. Privatpersonen beklagten, dass ihre Eigentümerbelange nicht genügend berücksichtigt werden. Einige Personen sind nämlich von Grundstücksinanspruchnahme betroffen, damit der Autobahnabschnitt gebaut werden kann. Zudem beklagten Privatpersonen den Verkehrslärm, der durch die Verlängerung zusätzlich entstehen wird, sowie Luftschadstoffe, die dann in vermehrtem Ausmaße vorliegen werden. Nicht nur der Verkehr auf der Stadtautobahn ist ein Streitthema. Dieses Verkehrsaufkommen wirkt sich anschließend auf das Stadtstraßennetz aus. Verkehrsteilnehmer, die die A 100 nutzen, fahren entweder von der Stadt aus auf die Autobahn oder anders herum. Je mehr Autos auf der A 100 verkehren, desto stärker werden auch die übrigen Straßen der Stadt belastet. Auch ein Naturschutzverband hat seine Klage eingereicht. Er hält die Konsequenzen des Bauvorhabens für zerstörerisch für die Umwelt. Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe werden seiner Meinung nach überschritten. Auch der Bezirk klagte, da er sich als Träger der örtlichen Planung des Verkehrs und der Bauleitplanung betroffen sieht. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2012

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