Rechtsnews 28.11.2012 Manuela Frank

Gefährliche Körperverletzung an türkischstämmigen Grillfestbesuchern

Wegen gefährlicher Körperverletzung im Sinne des § 223, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB wurden ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von insgesamt zwei Jahren und fünf Monaten und ein 22-Jähriger zu einer gleichlangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auseinandersetzung zwischen Rechtsextremen und Türkischstämmigen

Die zwei Angeklagten feierten gemeinsam mit Anderen in Winterbach auf einem Wiesengrundstück in der Nacht auf den 10. April 2011. Der Großteil der Gruppe besitzt eine rechtsextreme Gesinnung. Ca. 120 Meter von der Gruppe entfernt grillten türkischstämmige Jugendliche mit ihren Familien. Einige dieser Jugendlichen gerieten in Konfrontationen mit Einzelnen aus der Gruppe. Diese Auseinandersetzungen veranlassten die beiden Angeklagten und weitere neun Personen dazu zu entscheiden, „dass man die ‚Kanaken‘ aufspürt, durch das martialische Auftreten mit Geschrei und ausländerfeindlichem Gebrüll verängstigt und diesen eine körperliche Abreibung verpasst.“

Schwere Verletzungen durch Angriff der Rechtsradikalen

Daraufhin griffen sie die türkischstämmigen Jugendlichen an, weshalb sich einige von diesen in eine Holzhütte flüchteten. Die Angreifer riefen „Kommt raus ihr Scheiß Kanaken!“, danach setzte mindestens einer der Gruppe das Holzhaus in Brand. Da die alarmierte Polizei nicht schnell genug heraneilte, flüchteten die von Todesangst getriebenen Jugendlichen nach draußen und zogen sich dabei Verletzungen zu. Einige klagten sogar über Atembeschwerden aufgrund des inhalierten Rauchgases. Ein weiterer Grillfestbesucher wurde von den rechtsextremen Angreifern durch Fußtritte und heftigen Ellbogenstößen verletzt. Einen anderen rissen sie zu Boden und traten auf ihn ein. Wieder andere zogen sich bei ihrer Flucht schwere Verletzungen zu. Konkrete Misshandlungstaten konnte man den Angeklagten zwar nicht zuweisen, aber durch den gemeinsam vereinbarten Tatentschluss rechnete das Landgericht den beiden die Verletzungsfolgen der Opfer zu.

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Verurteilung der Angeklagten rechtskräftig

Die Angeklagten legten daraufhin Revision ein, welche allerdings vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde. Somit ist die Verurteilung also rechtskräftig.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 2012; AZ: 1 StR 412/12

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