Rechtsnews 18.12.2012 Julia Brunnengräber

Beamtenbesoldung vereinbar mit europäischem Verbot der Altersdiskriminierung?

Dem Verwaltungsgericht Berlin liegen Klagen von Beamten des Landes Berlin vor, die es aber zunächst aussetzen musste. Es hat nämlich dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob besoldungsrechtliche Vorschriften des Landes Berlin mit europäischem Recht vereinbar sind. Erst nach Beantwortung der Frage kann über die vorliegenden Klagen entschieden werden. Es geht um das derzeit geltende Besoldungsrecht seit dem 1. August 2011. Es stellte sich die Frage, ob dieses mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters zu vereinbaren ist. Die klagenden Beamten befürchten, dass das Besoldungsrecht gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.

Orientierung an Alter bei Begründung des Beamtenverhältnisses?

Nach Rechtslage vor dem 1. August 2011 „bildete das vom Lebensalter abhängige Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung zu einer Besoldungsstufe“. „Bei zeitgleicher Begründung eines Beamtenverhältnisses erhielt daher der lebensältere Beamte höheres Gehalt“ als der jüngere Beamte. Ab dem 1. August ist die tatsächliche Berufserfahrung entscheidend. Nur noch daran wird angeknüpft. „Bei sog. Bestandsbeamten wird abweichend hiervon in Anknüpfung an die erreichte Besoldungshöhe eine entsprechende Berufserfahrung fingiert.“ Daraus folgt, dass Beamte, die in einem höheren Lebensalter eingestellt wurden, weiterhin gegenüber solchen bevorzugt werden, die in jüngeren Jahren eingestellt wurden. Die klagenden Beamten sehen keinen Grund dafür, dass sich die Bemessung des Grundgehalts an ihrem Alter orientiert, das sie bei der Begründung des Beamtenverhältnisses hatten. Der EuGH unterzieht das einer Prüfung. Quelle:

  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2012, Az.: VG 7 K 425.12 u.a.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€