Rechtsnews 18.01.2013 Julia Brunnengräber

LSG spricht Frau mit Schwerstbehinderung behindertengerechtes Fahrzeug zu

Die Klägerin hat eine besonders schwere Last zu tragen und zwar tagtäglich: Sie leidet an einer Schwerstbehinderung. Sie kann nicht sprechen, nicht laufen und nicht sehen. Somit ist sie auf den Rollstuhl angewiesen und auch auf die Pflege einer anderen Person, was in ihrem Fall ihre Mutter übernimmt. Zudem ist sie, auch durch die Behinderung bedingt, mittellos. Ihre Behinderung hat noch weitreichendere Folgen: Sie hat wenig soziale Kontakte und überhaupt bekommt sie von ihrer Umwelt wenig mit, da sie in ihrer Bewegung so eingeschränkt ist. Ihr und ihrer Mutter war daher sehr daran gelegen, dass sie mittels eines behindertengerechten Autos Freunde und Bekannte besuchen kann. Dieses würde ihre Mutter fahren, um ihrer Tochter so Beweglichkeit zu verschaffen und sie von A nach B zu bringen. Hinzu kommt, dass das gerade deshalb für die Klägerin wichtig ist, da es zwar in der ländlichen Gegend, in der die beiden wohnen, Busse des öffentlichen Nahverkehrs gibt, diese aber nicht behindertengerecht ausgestattet sind.

Landkreis lehnt Kostenübernahme für behindertengerechtes Kfz ab

Aus allen diesen Gründen beantragten sie die Übernahme der Kosten der Anschaffung für ein solches behindertengerechtes Auto. Das bewilligten der Soziale Dienst des Sozialamtes und auch das Gesundheitsamt. Quer stellte sich aber der Landkreis. Seine Argumentation: Die schwerstbehinderte Frau könne auch besucht werden oder Gutscheine für die Nutzung eines Behindertentaxis erhalten. Außerdem würde auch die Mutter von dem Kfz profitieren und ihr kämen somit unberechtigter Weise Vorteile zu. Es sei zudem nicht an der Sozialhilfe, einen sozialen Mindeststandard zu schaffen. Greifen diese Argumente?

LSG: Gesellschaftliche Teilhabe muss auch für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden

Das LSG urteilte und entschied, dass Gutscheine für ein Behindertentaxi schon deshalb keine Lösung sind, da es solche Taxis am Wohnort der Klägerin und auch in der näheren Umgebung gar nicht in ausreichender Zahl gibt. Die Mutter bedarf es für die Steuerung des Kfz, da die Tochter so schwer behindert ist. Zudem sollen auch behinderte Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben teilhaben können. Das Kfz sei hier eine gute Möglichkeit, um für die Klägerin den Kontakt zur Umwelt herzustellen. Deswegen sprach ihr das LSG das Fahrzeug zu. Quelle:

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Pressemitteilung des Landessozialgerichts Stuttgart vom 26. September 2012, Az.: L 2 SO 1378/11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€